Auslieferung über die Grenze?

1 Antwort

Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen muss in Deutschland Umsatzsteuer abführen, wenn sich der Ort der Leistung in Deutschland befindet. Erfolgt eine Warenlieferung an einen Kunden oder eine Kundin von einem deutschen Lager aus, befindet sich der Ort der Lieferung im Lager (Ort des Beginns der Lieferung). Es wird deutsche Umsatzsteuer fällig.

Versandhandelsregelung: Handelt es sich jedoch um eine grenzüberschreitende Lieferung von einer deutschen Unternehmerin bzw. von einem deutschen Unternehmer an einen Privatkunden bzw. eine Privatkundin mit Wohnsitz in der EU (B2C-Umsätze), greift umsatzsteuerlich jedoch die sogenannte Versandhandelsregelung. Danach ist die Umsatzsteuer nicht mehr in Deutschland abzuführen, sondern im EU-Wohnsitzstaat des Privatkunden bzw. der Privatkundin, wenn bestimmte Netto-Umsatzschwellen bei Lieferung in ein EU-Land überschritten werden.

Beispiel:

Ein:e Unternehmer:in mit Ansässigkeit in Deutschland liefert in einem Jahr an Privatkunden oder eine Privatkundin in Italien Waren im Wert von 50.000 Euro. Da die für Italien geltende Lieferschwelle von 35.000 Euro überschritten ist, muss in Italien Umsatzsteuer abgeführt werden und nicht mehr in Deutschland. Das bedeutet, dass sich der:die Unternehmer:in in Italien umsatzsteuerlich registrieren lassen und Umsatzsteuererklärungen in Italien abgeben muss.

https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/eu-mehrwertsteuerreform-auswirkungen-auf-den-grenzueberschreitenden-handel/

Eckengucker  04.06.2022, 12:49

Hm. Und wie macht Amazon das?