Ausländer die in Deutschland geboren sind dürfen die automatisch hier bleiben oder nicht?

8 Antworten

Also aktuell hat ein Kind wenn es in Deutschland geboren ist und ein Elternteil unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt deutsche Staatsangehörigkeit bis zum 18 Lebensjahr und dann kann es wählen ob deutsch oder was die Eltern für Staatsangehörigkeit besitzen

Hallo!

Deine Frage ist so einfach nicht zu beantworten, denn es fehlen wichtige Infos: Handelt es sich um den Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates? Woher kommen die Eltern und womit verdienen sie ihren Lebensunterhalt?

Die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt ein Kind ausländischer Eltern seit dem Jahre 2000 wenn es in Deutschland geboren wurde und die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes muss mindestens ein Elternteil:

  • sich seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhalten und

  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz haben.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/gp-a1-voraussetzungen.html

Aber auch ein nichtdeutsches Kind arbeitender Eltern mit Aufenhaltsgenehmigung wäre berechtigt, im Land zu bleiben. Mit einer Ausweisung ist zu rechnen, sobald kein Aufenthaltsrecht besteht, kein Asylantrag gestellt wurde und die Identität ermittelt werden kann (oder sonstige Abschiebehindernisse vorliegen).

Überall auf der Welt hat der Verbleib des Kindes bei den Eltern, speziell bei der Mutter, höchste Priorität.

Das Kind hat das Land mit der Mutter/den Eltern zu verlassen, wenn diese keine Aufenthaltserlaubnis oder ein begrenzt gültiges Visum haben.

seit 2000 gibt es das Geburtortprinzip wenn ein ausländisches Elternteil länger als 8 Jahre in Dland seinen rechtmässigen Aufenthalt und ein unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat; zum Zeitpunkt der Geburt. Damit ist das Neugeborene automatisch ein deutscher Staatsbürger. 

Hier richtet sich das Aufenthaltsrecht einzig und allein nach dem Status der Eltern. Haben diese kein Aufenthaltsrecht, können sie mitsamt ihrem Kind ausgewiesen werden.