Bin ich ein Ausländer nur weil meine Eltern aus der Türkei kommen und einen türkischen Pass haben?
Hallo
Ich lebe schon seit dem ich auf der Welt bin in Deutschland.
Also ich bin hier in Deutschland geboren und meine Eltern sind in der Türkei geboren.
Ich habe nur einen deutschen Aufenthaltstitel und auf dem steht Staatsangehörigkeit: "Deutsch"
Bin ich dann ein Ausländer nur weil meine Eltern aus der Türkei kommen und einen türkischen Pass haben?
Ich habe keinen türkischen Pass und das Landratsamt will das ich eine Prüfung mache um meinen Personalausweis zu bekommen. Und auf dem Zettel steht Staatsangehörigkeit: "Türkisch", aber ich bin doch hier geboren und habe keinen türkischen Pass
Ich werde auch gefragt wie hoch meine Miete ist
5 Antworten
Hallo,
Aufenthaltstitel Staatsangehörigkeit : Deutsch
Zettel Staatsangehörigkeit :Türkisch
Das verstehe ich hinten und vorne nicht.
Zuwanderung: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bereits bei ihrer Geburt. Laut Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) können dabei folgende Prinzipien ergänzend zum Tragen kommen.
Das Abstammungsprinzip
Nach dem so genannten Abstammungsprinzip wird ein Kind in der Regel mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn die Mutter oder der Vater oder beide Elternteile bereits die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Dem Abstammungsprinzip zufolge wird das Kind allerdings in vielen Fällen zugleich die ausländische Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils erhalten. So entsteht Mehrstaatlichkeit.
Das Geburtsortprinzip
Dem Geburtsortprinzip zufolge richtet sich die Staatsangehörigkeit des Kindes nicht allein nach der Nationalität der Eltern, sondern auch nach dem Geburtsort. Somit ist jedes in Deutschland geborene Kind automatisch Deutsche oder Deutscher, unabhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit der Eltern, sofern mindestens ein Elternteil
sich seit acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhält undein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz besitzt.
Die Optionspflicht
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip (ius soli) erworben hat, musste sich bisher spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, ob er oder sie die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit behalten will(sog. Optionspflicht). Durch die 2014 in Kraft getreten Neuregelung werden alle Ius-soli-Deutschen von der Optionspflicht befreit, die in Deutschland aufgewachsen sind oder als ausländische Staatsangehörigkeit nur die eines EU-Staates oder der Schweiz besitzen.
In Deutschland aufgewachsen ist nach dem Gesetz, wer bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres:
sich acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat odersechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oderüber einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
Da würde ich mal nachhaken beim Amt was das soll ?
Für mich bist du deutsche ist doch klar du bist hier aufgewachsen und Geboren .
D2000 , ihr seit aus dem Abendland , habt europäische Kultur , stellt Gesetze vor den Glauben ; daher haben alle West- Mittelmeeranrainer nur mini Probleme mit Integration .
Für mich bist du deutsche ist doch klar du bist hier aufgewachsen und Geboren .
Du hast doch selbst weiter oben geschrieben, dass es so einfach nicht ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt man nicht durch Geburt in Deutschland, sondern nur, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (was hier nicht der Fall ist)
oder
sich mindestens ein Elternteil sich zum Zeitpunkt der Geburt seit 8 Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhält und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Dazu wissen wir nichts, weil der FS dazu nichts geschrieben hat.
Die Erziehung macht es aus ! Anerkennen deine Eltern die abenländische Kultur und unser Rechtssystem das auf weltlichen Gesetzen beruht ? Wollen die Eltern sich einbürgern lassen ?
Dann wirst auch als Deutscher mit ausländischen Eltern anerkannt .
bist du christ oder irgendein muslimischer gläubiger ?
Ich denke, das Wichtigste ist, als was Du Dich fühlst - als Deutsch oder Türkisch. Je nach dem was es ist, solltest Du Dich für eines (beides geht natürlich auch) entscheiden.
Da ist es ganz egal, was auf irgendeinem Zettel steht. Mach das am besten klar, wenn Du Deinen Personalausweis oder Ähnliches bekommst.
"Ich habe nur einen deutschen Aufenthaltstitel und auf dem steht Staatsangehörigkeit: "Deutsch""
Kann nicht sein. Hättest du die deutsche Staatsangehörigkeit, dann wäre ein Aufenthaltstitel nicht erforderlich
Nicht alle Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland zur Welt kommen bekommen die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie bekommen nur Kinder, die nach 01.01.2000 geboren wurden und dessen Eltern zum Zeitpunkt ihrer Geburt bereits 8 Jahre lang in Deutschland lebten.
Du hast aber ganz sicher die türkische Staatsbürgerschaft mit deiner Geburt erlangt. Deine Eltern sind ja türkische Staatsbürger und durch sie bekamst du ebenso die türkische Staatsangehörigkeit.
Deutsche Staatsbürger benötigen keinen Aufenthaltstittel. Folglich kann dort nicht "deutsch" als Staatsangehörigkeit eingetragen sein. Du hast da sicher etwas verwechselt.
Wende dich an das türkische Konsulat, nimm deine Geburtsurkunde und die türkischen Passe deiner Eltern mit und beantrage ebenso einen türkischen Pass.
Ich bin in Spanien geboren meine Eltern sind Spanier und dann als ich klein war nach Deutschland gezogen.
Ich habe das Problem nie gehabt.
Denke es liegt an den Problemen mit der Türkei.
Von der Mentalität her bekommst du was von deinen Eltern mit aber das meiste hat nun mal jeder von dem Ort wo er aufgewachsen ist.
Also bist du deutsche , zu sagen ich wehre Spanier wäre ein Witz da ich es nur vom Urlaub und meinen Eltern her kenne.