Abschiebung wegen BtmG - Verstoß?

4 Antworten

Die Strafe ist Einzelfallabhängig, du schreibst ja nicht was dir genau vorgeworfen wird.


Aber ja, grundsätzlich kann ein Verstoss gegen das BTMG auch zur Auseweisung führen.


Siehe dazu Aufenthaltsgesetz § 54

§ 54 Ausweisung im Regelfall



Ein Ausländer wird in der Regel
ausgewiesen, wenn


...


3. er den Vorschriften des
Betäubungsmittelgesetzes zuwider ohne Erlaubnis Betäubungsmittel anbaut,
herstellt, einführt, durchführt oder ausführt, veräußert, an einen anderen
abgibt oder in sonstiger Weise in Verkehr bringt oder mit ihnen handelt oder
wenn er zu einer solchen Handlung anstiftet oder Beihilfe leistet,




kommt auf die schwere des vergehens an. Ganz ausgeschlossen ist es nicht

ich denke dann siehst du bald die Gitter von Innen und das für seeeeehr lange Zeit.

Da gibt es ne rund Nachschlag die dich hoffentlich läutern lässt 

Abschiebung wäre nicht verkehrt!