Müssen auch die in Deutschland geboren "Ausländer", den Einbürgerungstest machen?

10 Antworten

Ähm, irgendwas ist mit meinem Posting falsch gelaufen, also nochmals:

Zitat: Wer muss den Einbürgerungstest machen?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie seit dem 1. September 2008 auch Wissen über das Leben in Deutschland nachweisen. Ausnahmen:

-Sie haben einen deutschen Schulabschluss erworben. -Sie können die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen.

Für die neue Generation, ab 2000 Geborenen, entfällt das ganze Einbürgerungsprocedere. Diese Kinder bekommen automatisch die dt. Staatsbürgerschaft. Also nix da, mit Einbürgerungstest machen müssen.

Ich, vor 2000 geboren, bin selbst eingebürgert, bin hier geboren und aufgewachsen und habe weder einen Sprachtest noch einen Einbürgerungstest gemacht.

Gruß

Informationen gibt es hier. http://www.einbuergerung.de/47_44.htmr.

Hallo,

aus eigener Erfahrung: Ich bin auch hier geboren und aufgewachsen und ich musste keinen Einbürgerungstest und auch keinen Sprachtest machen. Und wesr nicht glaubt, hier ein Link, dazu ein Zitat:

> Wer muss den Einbürgerungstest machen?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie seit dem 1. September 2008 auch Wissen über das Leben in Deutschland nachweisen. Ausnahmen:

* Sie haben einen deutschen Schulabschluss erworben.
* Sie können die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen.

> Blockquote

Quelle: http://www.integration-in-deutschland.de/nn_282322/SubSites/Integration/DE/02Zuwanderer/Einbuergerungstest/einbuergerungstest-node.html?nnn=true

Für die die neue hiergeborene Generation (ab 2000) erwerben die dt. Staatsbürgerschaft sogar automatisch. Also, nix mit Test machen müssen.

Ich habe sogar zwei Staatsbürgerschaften, das geht in bestimmten EU-Länder, wenn ein Abkommen zwischen -D- und dem anderen Land getroffen wurde.

Es ist eine solche Bereicherung, zwei Pässe zu haben und sich in zwei Kulturen auszukennen.

Hier Geborene und hier Aufgewachsene müssen keinen Einbürgerungstest machen. Ich bin selbst betroffen und habe keinen Test machen müssen.

Und wer es nicht glaubt, hier ein Link von BANF

und hier Zitat:

"Wer muss den Einbürgerungstest machen?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie seit dem 1. September 2008 auch Wissen über das Leben in Deutschland nachweisen. Ausnahmen:

* Sie haben einen deutschen Schulabschluss erworben.
* Sie können die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen."

Quelle und Link: http://www.integration-in-deutschland.de/nn_282322/SubSites/Integration/DE/02Zuwanderer/Einbuergerungstest/einbuergerungstest-node.html?nnn=true

Ausländische Kinder

Etwa zwei Drittel aller ausländischen Kinder sind in Deutschland geboren: 65 Prozent der unter 18-Jährigen und 87 Prozent der unter 6-Jährigen. Ein Großteil der Neugeborenen wird ab dem 1. Januar 2000 durch Geburtsrecht Deutsche/r sein. Für Kinder unter 10 Jahren gilt die Übergangsregelung.

Beibehaltungsgenehmigung

Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht bestimmte Verlustgründe für die deutsche Staatsangehörigkeit vor. So geht die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel verloren, wenn eine andere Staatsangehörigkeit angenommen wird. Gleiches gilt beim Geburtsrecht, wenn die andere Staatsangehörigkeit nicht nach Volljährigkeit aufgegeben wird. Will der Betroffene in den genannten Fällen eine Ausnahme von der Verlustregelung erreichen, so muss er eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.

Einbürgerung

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird auf Antrag erworben. Anders als beim Geburtsrecht tritt der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit hier nicht automatisch ein, sondern es muss ein Antrag gestellt werden.

Ermessenseinbürgerung Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach Ermessen eingebürgert werden. Ermessen bedeutet dabei, dass der Behörde - auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - ein gewisser Entscheidungsspielraum bleibt.

Quelle: http://www.einbuergerung.de/47_44.htm

Die Beantwortung deiner Frage geht zwar nicht eindeutig aus diesem Text hervor, aber wenn Du diesen Link benutzt hast Du die Möglichkeit dich weiter zu informieren.