Unbefristet Aufenthaltserlaubnis Abschiebung?

4 Antworten

Bei einer Niederlassungserlaubnis wird das nur bei schweren Straftaten der Fall sein, wie z.B. Drogenhandel oder Gewaltdelikten

LM219 
Fragesteller
 26.12.2016, 11:53

Sowas hat er nie gemacht, er ist hier geboren aufgewachsen und studiert hier ...
Er hat nur eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und hat auch Befürchtungen das er abgeschoben wird, weil seine Eltern aus Afghanistan kommen!

musso  26.12.2016, 12:10
@LM219

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis heißt schon seit Jahren Niederlassungserlaubnis, und mit der wird er normalerweise nicht abgeschoben, egal, woher die Eltern kommen. Warum beantragt er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?

LM219 
Fragesteller
 26.12.2016, 13:08

Er hat die Beantragung letztens gestellt.
Allerdings kann er während der Beantragung abgeschoben werden?
Er hat Angst das er als Afghane abgeschoben wird, weil viele derzeit abgeschoben werden.

musso  26.12.2016, 13:42
@LM219

wie oft denn noch? Mit einer Niederlassungserlaubnis wird er nur abgeschoben, wenn er schwere Straftaten begangen hat! Wer jetzt abgeschoben wird sind Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurden.

unbefristet heisst ja nicht das er lebenslkang hier bleiben kann. er hat ja sicher eine staatsbürgerschaft. wenn dort keine gefahr für ihn besteht kann er natürlich auch dorthin abgeschoben werden.

LM219 
Fragesteller
 26.12.2016, 11:35

Auch wenn er hier geboren ist?

martinzuhause  26.12.2016, 11:36
@LM219

natürlich. er hat doch die deutsche staatsbürgerschaft nicht. wenn er sie hat ist er deutscher. ansonsten hat er ein heimatland

musso  26.12.2016, 13:44

mit einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt) kann er nicht so einfach abgeschoben werden.

martinzuhause  26.12.2016, 14:11
@musso

von nicht so einfach steht da ja auch nichts. er ist ausländer und kann daher natürlich auch abgeschoben werden.

musso  26.12.2016, 16:36
@martinzuhause

nur bei den erwähnten Gründen, sonst nicht!

In der Regel geht man zur Zeit noch sehr lasch mit dem Entzug der Aufenthaltsgenehmigung um. Dies kann sich in Zukunft ändern.

Zwingend abgeschoben muss:

  • bei kriminellen Aktivitäten
  • bei staatsfeindlichen Aktivitäten und Gedankengut

Abschieben  ... Gründe

du siehst ja (Berlin Sache/Freiburg etc.) da werden nicht mal "Gefährder" Kriminell gewordene, abgeschoben

also ich wüßte keine Gründe