Ist eine Abschiebung trotz Geburt in Deutschland möglich?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Staatsangehörigkeit bzw. Abschiebung. Einer Arbeitskollegin meiner Freundin wurde heute Schriftlich mitgeteilt, dass sie binnen 2 Wochen aus Deutschland ausreisen solle. Dummerweise besitzt sie, obwohl in Deutschland geboren, nur eine Aufenthaltsgenehmigung und hat anscheinend die deutsche Staatsangehörigkeit nie beantragt. Nun wurde die Aufenthaltsgenehmigung außer Kraft gesetzt. Die betroffene Frau (22 Jahre alt) lebt und wohnt seit ihrer Geburt in Deutschland. Lediglich 2 Jahre hat sie in der Türkei bei Ihren Verwandten verbracht, was auch der Grund für den Entzug der Aufenthaltsgenehmigung ist.
Hat das arme Mädel eine Chance der Abschiebung zu entgehen? Was können wir Ihr raten? Wie ist die Rechtslage?
6 Antworten
Vor allem anderen: sofort Widerspruch gegen die Ausreiseanordnung und die Rücknahme der AE einlegen. Hineinschreiben, dass erst nach Akteneinsicht der Widerspruch begründet wird.
Sollte die sofortige Vollziehung angeordnet sein, beantragen, dass der Vollzug ausgesetzt wird.
Dann suche dir einen Fachanwalt für Ausländerrecht und gehe gegen die Maßnahme vor.
Wurde vor Erlass der Ausreiseaufforderung eine Anhörung nach § 28 VwVfG durchgeführt?
Die Aufenthaltsgenehmigung deiner Freundin ist automatisch erloschen mit ihrem 2-Jährigen Aufenthalt in der Türkei. Die AE wurde also nicht von der Behörde außer Kraft gesetzt. Die Einreise nach Deutschland war vermutlich illegal.
Sie hätte sich das Theater sparen können, wenn sie vor der Reise in die Türkei die Behörden darüber informiert hätte und einen Antrag auf Ruhen der Aufenthaltsgenehmigung gestellt hätte. Bei einem driftigen Grund für die 2-jährige Abwesenheit wäre dem Antrag stattgegeben worden. Jetzt aber, wo Deutschland von Flüchtlingen quasi überschwemmt wird, sieht es düster aus bei den Behörden auf Kulanz zu hoffen.
nur was grundsaetzliches
man sollter sich an die Gesetze und Vorgaben seines Gastlandes halten ...
abgesehen davon gibt es den Begriff .... Aufenthaltsgenehmigung .. seit 10 Jahren nicht mehr
also scheint mir da wird nicht mit offenen Karten gespielt !
einer luegt
Ein Recht auf Staatsangehörigkeit, bei Geburt im Land, gibt es in Deutschland nicht. Da wird sie nichts machen können.
ich kann nur zu einem raten: lasst euch von einem fachanwalt beraten!
ich bin dafür definitiv nicht qualifiziert und ich denke mal so ca. 99% aller user hier auch nicht!