Ausgleichsbetrag auf Miete umlegen?

3 Antworten

Leider hast du sehr wenig Infos gegeben. Ich vermute, es geht um eine Wohnung, die bisher öffentlich gefördert war, also preisgebunden, und die Preisbindung jetzt entfallen ist. In dieser Wohnung war vermutlich ein Mieter, der keinen Wohnberechtigungsschein hatte und daher einen Ausgleichsbetrag zahlen musste.

In dem Fall ist es so, dass du diese Ausgleichszahlung voll als Mieterhöhung ansetzen kannst. Dabei bist du nicht auf die 15 oder 20% Kappungsgrenze begrenzt.

adblue 
Fragesteller
 22.01.2019, 12:22

Nein sorry Ausgleichszahlung in Snierungsgebieten (Bodenwertsteiderung)

Renick  22.01.2019, 12:35
@adblue

Diese Ausgleichsbeträge sind NICHT auf die Miete umlegbar. Man kann nur eine normale Mieterhöhung zur Anpssung auf die ortsübliche Miete durchführen. Und wenn sich der ortsübliche Durchschnitt in dem Sanierungsgebiet erhöht, dann kann auch erhöht werden.

Vermutlich wird der Immobilieneigentümer steuerlich (Grundsteuer) künftig höher veranlagt. Dementsprechend ist die vom Mieter anteilig nach seiner Wohnfläche zu entrichtende Grundsteuer (im Rahmen der Betriebskosten) auch gesteigert.

Bei einem Mieterhöhungsverlangen kann ein "Ausgleichsbetrag" keine Rolle spielen.

Hier hast du bestimmt noch mehr zu sagen, wenn das Forum guten Rat geben soll.

adblue 
Fragesteller
 22.01.2019, 12:22

sorry Ausgleichszahlung in Snierungsgebieten (Bodenwertsteiderung)

Gerhart  22.01.2019, 14:39
@adblue

Bist du ein Vermieter, der jetzt Wind bekommen hat, seiin Grundstück sei mehr Wert als vor 10 Jahren und willst du auf dieser Grundlage von deinen Mietern eine höhere Miete erzielen? Vergiss es!