Mietvertrag endet zum 31.08.2015, Miete wird immer zum 15. bezahlt. Muss ich die letzte Miete nur halb bezahlen?

11 Antworten

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vor 3 Jahren bin ich zum 15. September in meine aktuelle Wohnung eingezogen. In meinem Mietvertrag ist der 15. als Zahlungsziel eingetragen. Die Miete wird im Voraus gezahlt.Muss ich die letzte Miete nun voll oder halb bezahlen?

Natürlich nur Anteilig.

Nun habe ich meine Wohnung fristgerecht gekündigt zum 31.08.2015. 

Das ist auch richtig gekündigt, das BGB nur die Kündigung zum End des übernächsten Monats kennt.

Das Du nur bis Ende August zahlen musst ergibt sich daraus, dass jede anders lautende Vereinbarung den Mieter unangemessen benachteiligen würde.

MfG

Johnny

Disane 
Beitragsersteller
 31.05.2015, 12:06

ok super, danke! Kann ich mich da irgendwie rechtlich absichern? ich fürchte, dass mein Vermieter darüber nicht wirklich begeistert sein wird und versucht, die andere Hälfte dann zu bekommen.

johnnymcmuff  02.06.2015, 08:25
@Disane

Kann ich mich da irgendwie rechtlich absichern?

Man kann Anwalt oder Mietrbund fragen,

Wenn es so ist, dass du damals quasi beide Monate gezahlt hast, aktuellen und nächsten, dann müsste - sofern du nie Rückstände hattest - dein letzter Zahltermin der 15.Juli sein, also die Miete für August.

Disane 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 15:18

Also Mietrückstände habe ich keine. Immer alles pünktlich uns fristgerecht gezahlt.

anitari  29.05.2015, 15:27
@Disane

Immer alles pünktlich uns fristgerecht gezahlt.

Achso? Ist/war der 15. als Fälligkeit der Miete vertraglich vereinbart? Wenn nicht hast Du immer unpünktlich gezahlt.

Disane 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 15:37
@anitari

Steht fest im Vertrag, dass der 15. als Zahlungstermin der Miete vereinbart worden ist.

Gerhart  30.05.2015, 08:41
@Disane

Dann fehlt hier die Angabe, für welchen Zeitraum diese Mietzahlung gilt. 

Disane 
Beitragsersteller
 12.06.2015, 17:57
@Gerhart

Das habe ich im Mietvertrag gecheckt, da steht im Voraus für den Kalendermonat, aber welcher, steht da nicht. Also bezahle ich vermutlich am 15. August die Mieter für den August, richtig?

Die Miete wird nach Monaten bemessen. Nach Gesetz ist sie zum 3. WT des jeweiligen Monats fällig, Sa. nicht mitgerechnet (lt. BGH).

Wenn du ohne Einwände oder aber vereinbart, immer am 15. des Monats zahltest, ist das m. E. für diesen (kompletten Monat) erfolgt. Demnach zahlst du am 15. August die Miete für den Monat August und nicht 16.. Juli bis 15. August.

du musst die miete für den kompletten august bezahlen

oder zahlst du immer vom 16. bis zum 15. dann würdest du nur den halben betrag bezahlen müssen, da du mit der vorherigen miete ja schon den halben august bezahlt hättest


den monat musst du in jedem fall voll bezahlen

Wenn du am 15. die Augustmiete bezahlst, dann ganz. Wichtig ist ja nicht dein Zahltermin, sondern deine Wohndauer. 

Disane 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 15:13

Ich habe die erste Miete am 15. September bezahlt, also vorträglich für Rest September und Hälfte Oktober.