Miete zum 15.ten?

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Normalerweise beginnen Mietverträge am 1. eines Monates.

Und normalerweise, besser gesagt per Gesetz ist die Miete im Voraus, spätestens aber am 3. Werktag des Monats fällig.

Zieht der Mieter Mitte des Monats ein, z. B. 2 Wochen vor Mietbeginn, wird üblicher weise die anteilige Miete für den laufenden Monate verlangt und dann immer für den kompletten Monat im voraus.

Vertraglich kann natürlich etwas anderes vereinbart werden.

Das ein Mietverhältnis an einem 15. beginnt und die Miete vom 15. - 14. des Folgemonats berechnet wird ist aber eher unüblich.

Ich musste nur den halben Monat Miete zahlen und den nächsten Monat dann am Anfang des Monats

sprich gilt der Mietvertrag erst ab den 15. Dann musst du nur die Hälfte zahlen. steht aber drinne ab den 1. Und du bist zum 15. reingefahren, somit musst du dann für den ganzen Monat bezahlen, da dann das Mietverhältnis zum 1. angefangen hat .

Was steht denn im Mietvertrag?

Für den ersten Monat ist jedenfalls nur die halbe Miete zu zahlen.

Steht im mietvertrag