Ausbildungsvertrag zurückziehen! geht das?

8 Antworten

Die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses VOR Ausbildungsbeginn ist rechtlich nicht geregelt; geregelt ist eine Kündigung während und nach der Probezeit aber eben nicht vor Antritt (§ 22 BBiG).

Diesen Mangel hat das Bundesarbeitsgericht (17.09.1987) durch Entscheidung beseitigt indem es entschieden hat, dass ein Berufsausbildungsvertrag entsprechend § 22 Abs. 1 BBiG bereits vor Beginn der Berufsausbildung gekündigt werden kann, wenn die Parteien keine abweichende Regelung vereinbart haben.

Damit wird die Kündigung vor Beginn mit der Kündigung innerhalb der Probezeit gleichgestellt.

Das geht auf jeden Fall und wahrscheinlich ist der betroffene Betrieb sogar froh, dass Du Bescheid gibst, damit er einem anderen den Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen kann. Es kommt nicht selten vor, dass Menschen mehrere Ausbildungsverträge unterschreiben und dann gar nicht erst zu Ausbildungsbeginn erscheinen.

"Zurueckziehen" geht nicht. Du kannst aber kuendigen (schriftlich!!!). Im Gegensatz zu Arbeitsverhaeltnissen gibt es bei Ausbildungsverhaeltnissen vor und waehrend der bei diesen gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit von mindestens 1 und maximal 4 Monaten keine Kuendigungsfrist.

Aber noch einmal: Du musst das schriftlich machen. Also richtig mit Tinte oder Druckerschwaerze auf richtigem Papier und mit eigenhaendiger - nicht gescannter! - Unterschrift (wenn du unter 18 bist auch mit der deiner Eltern). E-Mail, Fax, SMS ... geht alles nicht. Du musst ein richtiges Schriftstueck verfassen und das auch selbst unterschreiben sowie ggf. auch von deinen Eltern unterschreiben lassen.

Normalerweise hast Du eine Probezeit, in der Du ohne Angabe von Gründen auch kurzfristig kündigen kannst. Rede doch einfach mit dem Arbeitgeber, der wird Dich schon aus dem Vertrag lassen. Keiner ist daran interessiert, jemanden einzustellen, der den Job eigentlich gar nicht will.

Klar geht das...Ruf an und spreche darüber.