Ausbildungsvertrag Frist

2 Antworten

So lange, wie du willst. Kann aber sein, dass sich der Ausbildungsbetrieb irgendwann nicht mehr an sein Vertragsangebot gebunden fuehlt und dies auch tatsaechlich nicht mehr ist (z.B. weil er nicht mehr mit der Annahme rechnen musste, BGB § 147 Abs. 2: "Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf"). Anders waere es, wenn der Ausbildungsbetrieb eine Frist fuer die Annahme gesetzt hat. Dann kann man das Angebot sowieso nur innerhalb der genannten Frist annehmen.

Ist im Grunde aber egal, weil ein Ausbildungsverhaeltnis sowieso bis zum Ablauf der Probezeit von beiden Seiten jederzeit fristlos gekuendigt werden kann (BBiG § 22 Abs. 1: "Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.")

normalerweise wird dir das mitgeteilt innerhalb welcher zeit du ihn unterschrieben zurückschicken sollst..........und an diese Frist solltest du dich dann auch halten...........