Ausbildungskostenübernahme (FakS, GGSD Nürnberg) vom Arbeitsamt?

1 Antwort

Förderungen von Umschulungen oder Weiterbildungen sind in der Regel individuelle Entscheidungen & es wird je nach Einzelfall entschieden. Einen pauschalen Rechtsanspruch gibt es eigentlich nicht.

Oft wird es auch nur gefördert, wenn eine entsprechende Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen zwingend notwendig ist, weil man seinen alten Berufe nicht mehr ausüben darf bzw. kan

Eine Rolle spielt dabei auch oft Deine Jobchance im aktuellen Beruf, aber auch der Bedarf, der am Arbeitsmarkt herrscht.

Wenn Du gute Aussichten im bisherigen Job hast oder im Wunschberuf bereits genug Bewerber auf der Suche sind, wirst Du eher keine Förderung bekommen.

Auch die Förderung eines ehemaligen Absolventen bringt Dir wenig, wenn sein Einzelfall anders gelagert ist wie bei Dir. Vielleicht gab es gesundheitliche Gründe oder seine Vermittlungschancen waren nahezu null?!

Außerdem können sich auch bei der Arbeitsagentur Änderungen bei der Förderung ergeben, sei es aus gesetzlicher Sicht oder weil sich der Arbeitsmarkt geändert hat. Eine paar Jahre alte Förderung wird als Argument wohl wenig bringen.

Was könntest Du tun, um die Arbeitsagentur umzustimmen?

Schwierig, wenn es schon abgelehnt wurde. Du könntest vielleicht noch versuchen nachzuweisen durch Bewerbungen & Absagen, dass Deine Jobchancen als Kinderpflegerin sehr niedrig sind. Und daher die Weiterbildung notwendig ist...