Übernimmt das Arbeitsamt Fahrtkosten zur Beratungsterminen.

3 Antworten

Falls du keinerlei Leistungen vom Arbeitsamt bekommst, mußt du auch deren Anweisungen nicht nachkommen.

Soweit ich mich erinnern kann, steht auf dem Einladungsschreiben immer drauf, dass Fahrtkosten gegen Vorlage der Fahrkarte erstattet werden (können). Ruf doch einfach morgen bei denen an und teile ihnen mit, dass du wegen Geldmangel nicht kommen kannst und um telefonische Klärung des Problemes bittest.

Danke ! Ich denke aber Ich muss hin ,weil Ich ja in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern leben muss ......

erstattet werden (können).

Nicht "können", sie MÜSSEN ersetzt werden.

Bayerisches Landessozialgericht,Urteil vom 27.03.2012,- L 11 AS 774/10

Wenn Du eingeladen wurdest, bekommst Du das Fahrgeld erstattet. Sprich Deine SB einfach drauf an.

"Bayerisches Landessozialgericht,Urteil vom 27.03.2012,- L 11 AS 774/10 -

Das LSG München hat entschieden, dass das Job-Center die Fahrtkosten vollständig erstatten muss, wenn er den Hartz-IV-Empfänger zu einem Meldetermin einlädt. Stell formlos - am besten vor dem Termin - den Antrag und reiche ihn nachweislich bei Deinem zuständigen JC ein."

http://www.123recht.net/Jobcenter-verweigert-Fahrtkosten-zum-Termin-__f466452.html

Wenn Du fragst, gilt das auch als gestellt.

Ich bekommen das allerdings nicht am gleichen Tag, sondern es wird aufs Konto überwiesen.

Danke !

wenn du vom Arbeitsamt eine schriftliche Einladung bekommen hast dann steht dir auch Fahrgeld zu, musst nur Fahrschein vorzeigen, ansonsten gilt Kikometerpauschale bei Benutzung von Auto (24 cent??? pro Kilometer