Muss ich mich nach bestandener mündlicher Prüfung bei der Krankenkasse und Arbeitsamt melden?
Ich habe am 06.07. mündliche Abschlussprüfung. Sollte ich diese bestehen ist meine Ausbildung ja damit beendet und ich kriege nur anteilig Gehalt für den Juli.
Daher meine Frage:
Muss ich mich bei Krankenkasse und / oder Arbeitsamt melden, wenn ich zum 01.08. bereits einen Arbeitsplatz habe?
4 Antworten
Da Dir nach bestandener Prüfung für die Zeit vom 7.7. - 31.7. Alg 1 zusteht macht es Sinn sich arbeitslos zu melden. Damit bist Du auch nahtlos krankenversichert.
Vor Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle macht es vielleicht auch Sinn zu überprüfen ob Du Dich bei einer anderen Krankenkasse günstiger versichern kannst.
Die Zusatzbeiträge gehen von 0 - 1,9% und deshalb macht es durchaus auch bei geringem Einkommen Sinn darüber nachzudenken.
Ja, auf jeden fall solltest du zur Agentur für Arbeit gehen, wenn du erst am 01,08 eine Arbeit anfängst. Du bekommst für die zeit, so viel ich weiß dann ALG 1
Wenn du Geld für die rund 3 Wochen haben möchtest, ja.
Aber nur beim Arbeitsamt. Krankenkasse nicht.
Nein, es sei denn du möchtest für den Juli ALG I haben.
Nahtlos versichert ist er ohnehin (§ 19 Abs. 2 SGB V).
Die Zusatzbeiträge aller Kassen sind mittlerweile relativ nah beieinander so dass da kaum eine Ersparnis entsteht. Man sollte lieber nach Bonusprogrammen etc. schauen.