Ausbildung ohne verdienst. Wie Wohnung finanzieren?
Hallo
und zwar bin ich mittlerweile 21 Jahre alt und habe mit dem dem Gedanken eine Ausbildung zu machen abgeschlossen. Ich habe eine Ausbildung angefangen sie aber nicht beendet weil es einfach nicht der Beruf war der zu mir passte!
Nun aber habe ich mich nachdem ich ein Jahr nur gejobbt habe mehr informiert und eine Ausbildung gefunden die einfach so perfekt zu mir passt das ich es doch nochmal probieren möchte.
und zwar soll das die Ausbildung als Kinderpfleger sein. Lieber würde ich Erzieherin werden aber das passt leider nicht mit meinem Abschluss zusammen!
nun lebe ich aber mit meinem Partner zusammen in einer Wohnung die wir ja auch finanzieren müssen. Er verdient ein normales Gehalt womit wir aber nicht zu zweit in der Wohnung leben können.
Meine Frage:
wie werde ich finanziell unterstützt ? Bzw. Wie viel Geld steht mir zu?
Ich danke euch ! Gerne schickt mir eine detaillierte Antwort 😊
10 Antworten
Eigentlich sind, wenn Du noch keine AusAusbildung abgeschlossen hast, Deine Eltern für Dich zuständig.
EINE Ausbildung darf abgebrochen werden.
https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
Wechselt das Kind den Lehrberuf, so kann der Unterhaltsanspruch allerdings bestehen bleiben – zum Beispiel bei Abbruch der Berufsausbildung zum Krankenpfleger und einem Beginn der Ausbildung zum Mediengestalter (OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Juni 2010, Az. 10 WF 111/10).
Das ist die Erstausbildung. Die andere zählt nicht als Erstausbildung da sie abgebrochen wurde.
Ja das stimmt. Die würden mich unterstützen nur ist es denen leider nicht möglich
Vlt. kannst Du dann BAB oder Schülerbafög bekommen.
Also, wenn du wieder in Ausbildung bist, kann wieder Kindergeld beantragt werden, ebenso sind wieder die Eltern zum Unterhalt verpflichtet und außerdem kann Schüler-Bafög beantragt werden.
Nach Abschluss "Kinderpflegerin oder auch Sozialassistentin" müsste doch die Erzieherausbildung folgen können, dort kann dann das "Aufstiegsbafög" beantragt werden.
Kindergeld würde bis zum 25.Geb. gezahlt werden, Krankenversicherung wieder Familienversicherung, auh bis zum 25.Geb., danach Schüler- bzw. Studententarif.
Außerdem könntest du noch eine Nebenjob machen.
Deine Eltern sind vermutlich unterhaltsverpflichtet.
Sollten diese nicht leistungsfähig sein, dann wird das Einkommen deines Partners voll auf deinen Bedarf angerechnet.
Mit normalem Gehalt, wird somit für dich keine staatl. Unterstützung nötig sein.
Müsst ihr euch halt einschränken
Nein, beim Bafög z.b. wird nur das Gehalt des EHE-Partners berücksichtigt.
kinderpfleger lernt man auf der schule? dann könntest du versuchen bafög zu beantragen und bekommst noch kindergeld. zusätzlich kannst du joben gehen nach der schule.
zum erzieher brauchst du doch nur hauptschulabschluss. wenn du den kinderpfleger hast, kannst du bestimmt weiter machen. erkundige dich doch mal.
Sorry, aber allein bei der Formulierung "Wie viel Geld steht mir zu?" stellen sich mir die Nackenhaare auf.
Such dir einen Nebenjob, dann kannst du ggf. noch Wohngeld beantragen und schauen ob es noch Kindergeld gibt. Grundsätzlich sind deine Eltern und du selbst zuständig.
Mit wie viel Geld mir zusteht meinte ich auch genau das! Also zb das Wohngeld.
Wohngeld ist als Zuschuss zum Einkommen gedacht, ohne Einkommen gibts kein Wohngeld.
Nee. Dann könnte ja jeder x Ausbildungen abbrechen. Eltern sind nur während der ERSTausbildung zuständig.