Steht mir noch Kindergeld zu?
Hi ihr Lieben , ich befinde mich grade in der Ausbildung zur Kinderpflegerin und möchte hinterher gerne noch auf Fachakademie gehen um Erzieherin zu werden ...während meiner Kinderpfleger Ausbildung steht mir noch Kindergeld zu aber wie schaut es in der Erzieher Ausbildung aus ? Streng genommen hab ich ja sobald ich die Kinderpflegeschule abgeschlossen habe eine abgeschlossene Ausbildung aber auf der anderen Seite mach ich ja dann weiter also bau auf dieser Ausbildung auf und zwar ohne dazwischen als Kinderpflegerin gearbeitet zu haben 🤔 weiß jemand wie das geregelt ist ?
5 Antworten
Solange du unter 25 bist, bekommst du weiter Kindergeld in Ausbildung oder Schule.
Könntest auch eine komplett neue Ausbildung anfangen, auch dann gibt es Kindergeld
Diese Regel gilt schon seit zehn Jahren nicht mehr. Du musst bei der zweiten kompletten neuen Ausbildung nur sehr großzügige Einkommensgrenzen beachten.
Deine Ausbildung ist ja sogar noch eine Fortführung
Achso dachte das wäre noch aktuell weil man das ja auch heute immer wieder hört :) Dankeschön 👍🏼
Man hört unglaublich viel Unsinn. Immer nach den Quellen gucken ;)
Irrtum: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/
Auch bei einer Zweit- oder Drittausbildung haben deine Eltern bis längstens zum 25. Lebensjahr Kindergeldanspruch ;-)
Du mußt nur bei einem evtl. Hinzuverdienst die 20 Wochenstunden-Grenze beachten!
Du musst bei der zweiten kompletten neuen Ausbildung nur sehr großzügige Einkommensgrenzen beachten...
Noch so'n Irrtum - auch diese Aussage von dir ist schon seit 2012 nicht mehr gültig, da damals die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch ganz abgeschafft wurden!!!
Was bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium zu beachten ist: beim Hinzuverdienst muß die 20 Wochenstunden-Grenze beachtet werden, jedoch spielt die Verdiensthöhe wiederum überhaupt keine Rolle beim Kindergeldanspruch ;-)
Einkommensgrenzen gibt es beim Kindergeld schon seit dem 01.01.2012 nicht mehr.
Genau.
Genau.
Und warum gibst du das dann in deinem Kommentar falsch an ?
Ob da etwas auf eine vorherige Ausbildung aufbaut oder nicht ist dabei nicht relevant, solange du unter 25 bist und keiner Kindergeldschädlichen Nebenbeschäftigung nach abgeschlossener Berufsausbildung nachgehst, besteht immer Anspruch auf Kindergeld in einer weiteren Ausbildung oder Studium, z.B. auch in einem freiwilligen Dienst.
Du darfst also nach abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium neben einer weiteren Ausbildung nebenbei nur nicht mehr als wöchentlich durchschnittlich 20 Stunden arbeiten, sonst würdest du einer Kindergeldschädlichen Nebenbeschäftigung nachgehen.
Vielen Dank für deine Antwort :)
Bitteschön
aber wie schaut es in der Erzieher Ausbildung aus ?
auch für diese "ergänzende / erweiternde" Ausbildung wird, soweit Du U25 bist, Kindergeld an die / den Anspruchsberechtigten ausgezahlt.
Danke für die Antwort :)
Ich denke, dass die erste abgeschlossene Ausbildung zählt. Es ist dann egal, ob du arbeiten warst oder nicht. Kannst höchstens mal nachfragen, wie es bei dir aussieht. Nachfragen kostet ja nichts.
Gibt es deiner Meinung nach Kindergeld oder nicht?
Wenn du unter 25 bist, steht deinen Eltern noch Kindergeld zu.
Ich bin unter 22 aber ich wohne nicht mehr zu Hause demnach bekomm ich es selbst :)
über 18 steht es einem aber nur zu wenn man eben noch keine abgeschlossene Ausbildung hat ...deswegen meine Frage
Nicht unter 22 sondern ich bin 22 🤦🏼♀️
Unter 25 steht es dir Kindergeld in jeder Ausbildung zu. Egal ob es die zweite, dritte oder vierte ist. Kann dir die Familienkasse auch bestätigen.
Da war ich dann anscheinend echt schlecht informiert ...ich war der festen Überzeugung dass nach der ersten Ausbildung Schluss ist 🙈
Alles gut. Denken viele Leute auf dieser Plattform noch.
Soweit ich weiß gilt: sobald man über 18 ist bekommt man das Kindergeld nur noch wenn man noch keine abgeschlossene Ausbildung hat 🙈 hätte dazuschreiben soll dass ich schon älter als 18 bin 😅