Steht mir noch Kindergeld zu?

5 Antworten

Solange du unter 25 bist, bekommst du weiter Kindergeld in Ausbildung oder Schule.

Könntest auch eine komplett neue Ausbildung anfangen, auch dann gibt es Kindergeld

Squashi272 
Fragesteller
 15.04.2021, 20:34

Soweit ich weiß gilt: sobald man über 18 ist bekommt man das Kindergeld nur noch wenn man noch keine abgeschlossene Ausbildung hat 🙈 hätte dazuschreiben soll dass ich schon älter als 18 bin 😅

Rheinflip  15.04.2021, 20:35
@Squashi272

Diese Regel gilt schon seit zehn Jahren nicht mehr. Du musst bei der zweiten kompletten neuen Ausbildung nur sehr großzügige Einkommensgrenzen beachten.

Deine Ausbildung ist ja sogar noch eine Fortführung

Squashi272 
Fragesteller
 15.04.2021, 20:37
@Rheinflip

Achso dachte das wäre noch aktuell weil man das ja auch heute immer wieder hört :) Dankeschön 👍🏼

Rheinflip  15.04.2021, 20:39
@Squashi272

Man hört unglaublich viel Unsinn. Immer nach den Quellen gucken ;)

siola55  15.04.2021, 22:14
@Rheinflip
Du musst bei der zweiten kompletten neuen Ausbildung nur sehr großzügige Einkommensgrenzen beachten...

Noch so'n Irrtum - auch diese Aussage von dir ist schon seit 2012 nicht mehr gültig, da damals die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch ganz abgeschafft wurden!!!

Was bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium zu beachten ist: beim Hinzuverdienst muß die 20 Wochenstunden-Grenze beachtet werden, jedoch spielt die Verdiensthöhe wiederum überhaupt keine Rolle beim Kindergeldanspruch ;-)

isomatte  16.04.2021, 10:41
@Rheinflip

Einkommensgrenzen gibt es beim Kindergeld schon seit dem 01.01.2012 nicht mehr.

isomatte  16.04.2021, 10:43
@Rheinflip

Und warum gibst du das dann in deinem Kommentar falsch an ?

Ob da etwas auf eine vorherige Ausbildung aufbaut oder nicht ist dabei nicht relevant, solange du unter 25 bist und keiner Kindergeldschädlichen Nebenbeschäftigung nach abgeschlossener Berufsausbildung nachgehst, besteht immer Anspruch auf Kindergeld in einer weiteren Ausbildung oder Studium, z.B. auch in einem freiwilligen Dienst.

Du darfst also nach abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium neben einer weiteren Ausbildung nebenbei nur nicht mehr als wöchentlich durchschnittlich 20 Stunden arbeiten, sonst würdest du einer Kindergeldschädlichen Nebenbeschäftigung nachgehen.

Squashi272 
Fragesteller
 16.04.2021, 15:33

Vielen Dank für deine Antwort :)

aber wie schaut es in der Erzieher Ausbildung aus ?

auch für diese "ergänzende / erweiternde" Ausbildung wird, soweit Du U25 bist, Kindergeld an die / den Anspruchsberechtigten ausgezahlt.

Squashi272 
Fragesteller
 15.04.2021, 20:41

Danke für die Antwort :)

Ich denke, dass die erste abgeschlossene Ausbildung zählt. Es ist dann egal, ob du arbeiten warst oder nicht. Kannst höchstens mal nachfragen, wie es bei dir aussieht. Nachfragen kostet ja nichts.

Rheinflip  15.04.2021, 20:31

Gibt es deiner Meinung nach Kindergeld oder nicht?

Wenn du unter 25 bist, steht deinen Eltern noch Kindergeld zu.

Squashi272 
Fragesteller
 15.04.2021, 20:32

Ich bin unter 22 aber ich wohne nicht mehr zu Hause demnach bekomm ich es selbst :)

über 18 steht es einem aber nur zu wenn man eben noch keine abgeschlossene Ausbildung hat ...deswegen meine Frage

Squashi272 
Fragesteller
 15.04.2021, 20:35
@Squashi272

Nicht unter 22 sondern ich bin 22 🤦🏼‍♀️

marialexx  15.04.2021, 20:39
@Squashi272

Unter 25 steht es dir Kindergeld in jeder Ausbildung zu. Egal ob es die zweite, dritte oder vierte ist. Kann dir die Familienkasse auch bestätigen.

Squashi272 
Fragesteller
 15.04.2021, 20:42
@marialexx

Da war ich dann anscheinend echt schlecht informiert ...ich war der festen Überzeugung dass nach der ersten Ausbildung Schluss ist 🙈

marialexx  15.04.2021, 20:44
@Squashi272

Alles gut. Denken viele Leute auf dieser Plattform noch.