Ausbildung abbrechen -> Hartz IV Sperre?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigenkündigung ohne wichtigen Grund bedeutet im Alg1 eine Sperre von 12 Wochen und im Alg2 eine Sanktion von 30% ab 25 Jahre und von 100% für unter 25-jährige auf die Regelleistung für 3 Monate.

Den Grund für eine Kündigung hat er nachzuweisen; oben dargestellte Situation wird keine Kündigung rechtfertigen, solange er nicht bei der Polizei war und/oder die Schulleitung davon informiert hat und die nichts ausrichten konnten.

Angenommen er hat sich bisher nicht getraut zur Polizei zu gehen, seine Lehrerin weiß aber bescheid und wurde informiert, könnte er nachträglich zur Polizei gehen auch wenn di Aussagen 6 gegen 1 stehen (Sie haben Hausfriedensbruch begangen(in meinen Augen), er hat sie rauswerfen wollen und sind nach der 3ten Ansage nicht gegangen, er war alleine, kompliziertere Geschichte, erzähle sie gerne komplett falls man mit der kurzen Version unten weniger Anfangen kann....)

@xraver

Sei es wie es sei.

Er wird Mittel und Wege suchen müssen, das Problem ohne Kündigung in den Griff zu bekommen. Schriftliche Aufforderugen an Schulleitung, das Einschalten der Arbeitgebers (sowohl des eigenen, als auch des fremden), Informieren Schul-Aufsichtsbehörde oder des Jobcenters und Anzeige.

Wenn er der Meinung ist, dass die Polizei ihm nicht glauben wird, wie kommt er dann darauf, dass das Jobcenter ihm glaubt?

Wie gesagt: er ist in der Nachweispflicht für einen wichtigen Grund.

Es kommt drauf an aus welchen Gründen er die Ausbildung abbrechen muss. Wenn es gesundheitliche Gründe sind die auch von einem Arzt bestätigt werden gibt es keine Sperre. Bricht er ab weil er einfach was anderes machen will gibt es eine Sperre.

Bei Hartz I V gibt es keine Sperre (erst nach mehreren Kürzungen) geht es auf Null. Was heißt denn, er musste die Ausbildung abbrechen? Da kommt es natürlich auf die Begründung an.