Darf mein Stiefvater mich einfach so rauswerfen und wie bekomme ich es finanziell hin?

9 Antworten

Wem gehört die Wohnung? Wenn es die von Deinem Stiefvater ist, kann er Dich natürlich jederzeit auf die Straße setzen.

Deine Mutter ist natürlich unterhaltspflichtig, solange Du Deine erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen hast.

Es wäre wohl gut, Du sparst schon mal etwas zusammen. Außerdem könntest Du Dich um ein besseres Verhältnis innerhalb der Familie kümmern. Das würde bestimmt manches erleichtern. .

Leider darf er das, da du schon über 18 bist. Es ist ja, wenn ich das richtig lese ,seine Wohnung.

Aber die hat Anspruch auf Unterhalt

Da du noch in der Ausbildung bist, ist deine Ma unterhaltspflichtig. Der Stiefvater allerdings nicht, da ihr nicht leiblich verwandt seid.

Wenn deine Mum keinen Barunterhalt (statt Kost und Logis) leisten kann finanziell, musst du Schüler-BAföG beantragen. Darin sind ggf die Kosten für ne eigene Bude mit drin. Das Kindergeld steht bei Auszug dir zu, das musst du bei der Familienkasse beantragen (Abzweigungsantrag).

Und mit dem Geld musst du dann auskommen! Such dir nen Nebenjob dazu, zB morgens Tageszeitungen ausfahren. Ich verdiene damit fast 300€ im Monat. Wenn man da dann das Bafög und das Kindergeld rechnet, solltest du mit hin kommen.

Geh zum Jugendamt und infomiere dich bitte darüber! Ich glaube wenn er dein leiblicher Vater wäre müsste er sich um dich kümmern bis du 21 bist, aber beim Stiefvater bin ich mir nicht ganz so sicher. Viel Glück!

Deine (leiblichen) Eltern sind unterhaltspflichtig, bis Du mit einer Ausbildung fertig bist, längstens bis 25 oder 26 Jahre.