Zieht das JobCenter durch Hartz 4 was vom Ausbildungsgehalt ab?

7 Antworten

Da siehst du etwas falsch.

niemand wird dir von deiner Ausbildungsvergütung etwas abziehend. Das Jobcenter prüft ob dir dann Geld seitens des Jobcenters zusteht.

Du bekommst somit definitiv 650€ von deinem ausbildungsbetrieb. Eventuell kommst du etwas von deinem Jobcenter dazu oder eben nicht.

Sind die 650 Brutto oder netto ? Wenn Brutto dann werden davon noch die Versicherungen abgezogen.

Brutto und vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Da ich ja erst 18 bin und mit meiner Mutter lebe, verstehe ich noch nicht alles richtig und wusste nicht, dass mir definitiv die 650€ zustehen.

@emelywng

Nagut dann wirste ca 500€ aufs Konto bekommen.

Brutto bedeutet immer das noch etwas abgezogen wird. netto bedeutet das du diesen Betrag auf dein Konto bekommst.

Deine Vergütung bekommst du von deinem Ausbildungsbetrieb, da zieht dir kein Jobcenter etwas ab, dein Einkommen wird aber nach Berücksichtigung von Freibeträgen auf dein dir zustehenden Bedarf nach dem SGB - ll angerechnet, also auf den Teil, der deiner Mutter für dich bisher gezahlt wird.

Angenommen du wohnst mit deiner Mutter alleine und sie zahlt für die Warmmiete monatlich 500 €, dann würden diese durch 2 Personen geteilt und dein Anteil läge dann bei 250 €, dazu käme dann noch min.der derzeitige Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt ( 18 - 24 ) von 339 €.

Dein Bedarf nach dem SGB - ll würde dann bei min.589 € liegen.

Auf Erwerbseinkommen stehen dir ab dem 15 Lebensjahr Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn diese 650 € auf deinem Azubi Vertrag stehen, dann handelt es sich um die Brutto Vergütung, davon führt der Betrieb dann noch Sozialabgaben und bei höherem Einkommen auch Steuern ab, was du dann aufs Konto bekommst wäre dann deine Netto Vergütung.

Würdest du also als Single 650 € Brutto verdienen, dann solltest du mit der Steuerklasse 1 nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet etwa 519 € Netto auf dein Konto bekommen.

Auf 650 € Brutto würden dir dann zunächst 100 € Grundfreibetrag zustehen, es blieben dann 550 € Brutto die über 100 € liegen und darauf stünden dir nochmal 20 % Freibetrag = 110 € zu, der gesamte Freibetrag läge dann bei etwa 210 €.

Diese 210 € Freibetrag würde das Jobcenter dann theoretisch von deinen ca.519 € Netto abziehen, dein anrechenbares Erwerbseinkommen würde dann bei ca.309 € liegen, ab Juli kommen dann min.noch die 204 € Kindergeld für dich dazu, dann läge das gesamte anrechenbare Einkommen bei um die 513 € pro Monat.

Würdest du im Monat mehr als 70 € für deine berufsbedingten Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten ausgeben müssen und dies notwendig und nachweisbar wäre, dann könntest du den Betrag über 70 € zusätzlich in Abzug bringen, dadurch würde sich dein anrechenbares Einkommen nochmals verringern.

Wenn wir mal bei dem Beispiel mit den min.589 € Bedarf bleiben, dann würde deiner Mutter nach Abzug der ca.513 € der Differenzbetrag von etwa 76 € als Aufstockung für dich zustehen, weiter würde sie dann nichts mehr für dich bekommen.

Solange du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst bzw.noch unter 25 bist, würdest du zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter gehören.

Könntest du als unter 25 jähriges Kind deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken, dann würdest du nicht mehr zur BG - deiner Mutter gehören und evtl.nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, würde wieder zum Einkommen deiner Mutter und auf ihren Bedarf angerechnet.

Würde deine Mutter außer dem Kindergeld kein weiteres Einkommen haben, dann könnte sie zumindest 30 € Versicherungspauschale als Freibetrag in Abzug bringen.

In dem Beispiel mit den ca.76 € Aufstockung und 250 € Anteil für deine Warmmiete könnte deine Mutter dein Kindergeld von 204 € und diese 76 € = 280 € für deinen Bedarf verwenden, also davon z.B. deine 250 € für die Warmmiete zahlen und angenommen 30 € Anteil für den normalen Haushaltsstrom.

Du würdest dann noch deine ca.519 € Netto haben, davon müsstest du deiner Mutter dann noch ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung geben, evtl.noch einen Anteil für Telefon / Internet oder du einigst dich mit deiner Mutter anderweitig.

Spielst du mit dem Gedanken auszuziehen, dann solltest du dir das vorher richtig ausrechnen und mit deiner Mutter reden, denn würde nach deinem Auszug die Warmmiete für deine Mutter alleine nicht mehr angemessen sein, dann müsste deine Mutter im schlimmsten Fall nach einer Übergangszeit von in der Regel bis zu 6 Monaten dann selber in eine angemessene Wohnung ziehen.

Sie müsste also nicht zwingend umziehen, wenn sie die unangemessenen Kosten ggf.anderweitig senken könnte oder den Differenzbetrag dann selber zuzahlen könnte.

Du solltest also bei einem Auszug mit deinen ca.519 € + deine 204 € Kindergeld ( das stünde dir nach dem Auszug zu, wenn du von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst ) deinen Bedarf decken können

Dieser läge dann aber beim Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei derzeit 424 €, du würdest dann also von deinen ca.723 € noch etwa 300 € für deine Warmmiete zur Verfügung haben, dass du diese Grenze beachtest wäre für eine evtl.Aufstockung vom Jobcenter wichtig, wenn du ohne wichtigen nachweisbaren Grund unter 25 bei deiner Mutter ausziehen würdest.

Aber als vorrangige Leistung könntest du dann nach deinem Auszug in einer betrieblichen Erstausbildung BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) bei der Agentur für Arbeit beantragen, ggf.müsste auch noch evtl.zustehender Elternunterhalt bei Leistungsfähigkeit geprüft werden.

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Es ist genau anders herum: Das Jobcenter zieht Dir nichts ab, sondern gibt dir etwas.

Soviel wie Du zum Leben brauchst. Wenn Du weniger verdienst, gibt das Jobcenter Dir mehr, verdienst Du durch die Ausbildung mehr, wird es Dir nicht mehr soviel geben müssen. Sie ziehen aber nichts ab, sondern unterstützen Dich weiterhin im notwendigen Umfang, wie bisher auch.

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Also werde ich mein Ausbildungsgehalt behalten können, aber weniger bekommen von denen, was ich jetzt pro Monat erhalte? Tut mir leid, ich kenne mich da nicht so gut aus.

@emelywng

so ist es. Das Amt stockt dir so viel auf wie du zum leben benötigst.

@emelywng

Ja genau. Du wirst weniger vom Jobcenter bekommen, insgesamt aber genauso viel haben wie vorher. Du hast dann nicht weniger, es kommt nur aus einer anderen Quelle.

Exakt. Leider ist das den meisten ALG2 Empfängern nicht klar.

@geheim007b

Ich danke dir! Also ist das Unsinn, was ich da über 100€ Freibetrag und 20% des Gehalts gelesen habe? Ich behalte das Geld aber es wird mir „woanders“ (also vom monatlichen) etwas weggenommen?

@geheim007b

ich bin übrigens 18 und lebe mit meiner Mutter zusammen.

@emelywng

in dem fall bildet ihr eine bedarfsgemeinschaft und dein einkommen wird auf euch beide angerechnet. Die 100€+20% stimmen, sprich wenn du z.B 500€ ausbildungsgeld bekommst werden nur 380€ davon angerechnet (allerdings für die ganze BG)

Das Jobcenter zieht dir keinen Cent von irgendetwas ab. Woher kommt nur dieser Irrglaube?

Das Jobcenter bezahlt dir entsprechend weniger Hartz IV, wenn du selbst Geld verdienst. Das ist alles. Du kannst so viel Geld verdienen wie du willst und jeden einzelnen Cent davon behalten.

Du überlegst reichlich spät, ob du eine Ausbildung machen sollst.

Und ob das JobCenter dann deinen eigenen Verdienst, für deinen Bedarf anrechnet sollte nicht das Kriterium für dich sein.

Selbstverständlich musst du dann erst einmal von DEINEM Einkommen leben.

Wie bitte? Warum überlege ich reichlich spät, ob ich eine Ausbildung machen möchte? Ich habe vor 3 Tagen mein Abiturzeugnis bekommen und bis Ende Juli ist der Bewerbungszeitraum, wo ist das zu spät?

@emelywng

Man kann sch auch weit nach Ende Juli noch bewerben. Dafür ist es nie zu spät. Es springen immer wieder Leute ab, bestehen die Probezeit nicht oder kündigen in der Probezeit selber. Das ist im übrigen in allen Berufen der Fall.

Weiterhin beginnen nicht nur am 01. August Ausbildungen. Sie beginnen auch im September und Oktober.

@herzilein35

Ja, das weiß ich. Meine Ausbildung würde auch erst im September beginnen. Es ging mir um den Kommentar über mir was mich etwas aufgeregt hat, da ich vor 3 Tagen erst mein Abiturzeugnis bekommen habe.

@herzilein35

Wolltest du vielleicht nicht mich, sondern die Person über mir markieren? Also antworten.

@emelywng

Ja mir ginge es auch um die Antwort von @DerHans. Ich bekomme meine Ausbildung auch erst ab nächsten Montag.

@emelywng
Es ging mir um den Kommentar über mir was mich etwas aufgeregt hat, da ich vor 3 Tagen erst mein Abiturzeugnis bekommen habe.

Darüber muss man sich nicht aufrgen; "DerHans" hat völlig recht.

Üblicherweise überlegt man sich nämlich lange vor der Ausgabe des Zeugnisses, was man mit dem Abschluss anfängt. Der Schulabschluss kommt nicht soo plötzlich.

Viele Ausbildungsstellen werden ein Jahr oder mindestens ein halbes Jahr *vor* dem Abschluss vergeben.

Eine kurzfristige Entscheidung ist leichtsinnig und schränkt die Möglichkeiten für einen selbst massiv ein. Zudem sollte und kann man sich um solche rechtlichen Fragen auch schon vorher kümmern, gerade wenn man sich eine eigene Wohnung finanzieren will!

@liavah

Ich habe einen sehr genauen Plan und das war keine leichtsinnige Entscheidung. Durch eine Frage auf GuteFrageNet sollte man nicht direkt urteilen. Ich ziehe erst nächstes Jahr im Spätsommer nach Leipzig und möchte mir dann die Wohnung finanzieren können. Was ich mache, wusste ich schon vor 2 Jahren. Ich wusste nur nicht, dass man die Ausbildung dann weiterführen kann. Sonst hätte ich bis nächstes Jahr gearbeitet, dann die Ausbildung gemacht und danach Buchhandel und Verlagswirtschaft studiert. Ich habe einen sehr genauen Plan und durch Buchblog, Praktikum, Führung der Schülerzeitung und des Abikomitees habe ich auch Ahnung von der Branche. Du musst mir nicht erzählen, dass meine Entscheidung eine kurzfristige war, wenn es nicht stimmt. Ich selbst weiß das wohl am besten. Ich wusste nur nicht, dass ich die Ausbildung schon jetzt machen kann.

@emelywng
Du musst mir nicht erzählen, dass meine Entscheidung eine kurzfristige war, wenn es nicht stimmt

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Das war das, was ich an Informationen *hier* entnehmen konnte:

Warum überlege ich reichlich spät, ob ich eine Ausbildung machen möchte? Ich habe vor 3 Tagen mein Abiturzeugnis bekommen und bis Ende Juli ist der Bewerbungszeitraum, wo ist das zu spät?

Meine Aussage war m.E. schon richtig: Das ist grundsätzlich sehr spät. Etwas überspitzt:
"Abizeugnis bekommen! Oooh, was mache ich jetzt eigentlich damit?"
*Das* ist naiv.

Nicht zu spät, denn es gibt noch Ausbildungsstellen. Die Frage so knapp ist aber: Was ist Plan B, wenn Plan A nicht mehr funktioniert und man z.B. die Ausbildungsstelle nicht bekommt? Man ist sicher nicht der einzige Bewerber.
Das gilt auch für dich - da scheinst du ja aber auch eine Lösung zu haben. *Dann* ist das ja ok.