nicht ausbildungssuchend gemeldet?

1 Antwort

Du bekommst evtl. zustehende Unterstützungen für deine Ausbildung suche nicht,dir wird die Zeit deiner Beschäftigungslosigkeit bei der RV - nicht angerechnet und Anspruch auf Kindergeld würde auch nicht bestehen,wenn du der Familienkasse nicht selber deine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung zu finden nachweisen könntest,also mit Bewerbungen bzw. Absagen !

Ab 23 würde dann noch dazu kommen das du deinen KK - Beitrag selber zahlen müsstest,wenn du derzeit noch über die Eltern in der Familienversicherung bist,wenn nicht müsstest du diesen jetzt schon selber zahlen.