Muss ich dem Arbeitsamt Bescheid geben wenn ich die Ausbildung abgebrochen habe?

5 Antworten

Du hättest vor zwei Jahren der Familienkasse Bescheid geben sollen. Für den Zeitraum zwischen Abbruch Ausbildung und Beginn der Schule kann es möglicherweise sein, dass du zu Unrecht Kindergeld bezogen hast. Die Familienkasse wird mit Sicherheit Ausbildungsnachweise haben wollen.

Jeder Wechsel in deinen Ausbildungen, ob Abbruch oder neu beginnen sollte unverzüglich der Kasse gemeldet werden.

Vor 2 Jahren... Ja Moin... Wenn du ohne jeglicher Einkommensquelle auskommen kannst, dann kann dir das Arbeitsamt egal sein... Und was Kindergeld anbetrifft: bei mir ist der Anspruch mit 19 erloschen, als ich mir eine eigene Wohnung bezogen habe (mußte aus familiären Gründen ausziehen)...

Näheres erfährst du beim Amt.

Deine Eltern sind die Kindergeldberechtigten. Sie müssen einen Antrag stellen bei der Familienkasse, damit sie wieder Kindergeld für dich beziehen.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Den Antrag können sie online stellen und dann unterschrieben mit Nachweisen (Schulbescheinigung) hinsenden.

Soweit Du Ü18 bist, wird die Familienkasse ( soweit Du Kindergeld beziehst ) "bei Bedarf" einen Nachweis über Deine derzeitige Ausbildungssituation fordern.

Du hast Anspruch auf KIndergeld. Kriegst du gerade keins, dann melde dich.