Aus Grundbuch raus, in Finanzierung bleiben?

4 Antworten

Das die Frau ihren hälftigen Miteigentumsanteil einfach dem Mann schenkt, könnte in die Hosen gehen. Denn sie würde damit, zu Lasten des Steuerzahlers, Ihre Mittellosigkeit selbst herbeiführen. Es droht daher die Versagung von Sozialleistungen.

Ich fände folgende Lösung eleganter: Frau verkauft ihren Hausanteil dem Mann unter Aufrechnung der Mitschulden. Soll heissen: Der Kaufpreis wird erst gar nicht ausbezahlt, sondern zur Kredittilgung (der Ex-Frau) gleich einbehalten. Bin mir aber nicht sicher ob die Bank sie bei diesem Modell aus dem Kreditvertrag entlassen MUSS, freiwillig wird sie dies aber kaum tun.

Bleibt noch der Überschuss aus hälftigem Immobilienwert (Verkaufserlös der Frau) und der hälftigen Hypothekenschuld. Dieser ist in jedem Fall ein Vermögenswert der Frau, die diese beim Jobcenter als solchen angeben muss. Falls unter dem Freibetrag ist alles in Butter. Falls drüber, sollte ein langfristiger Kreditvertrag (zwischen den Ex-Eheleuten) mit geringer Tilgung gemacht werden. In diesem Fall würden nur die Raten auf die Sozialleistungen angerechnet werden.

Natürlich könnte man den hälftigen Kaufpreis aber auch (natürlich rein zufällig^^) annähernd mit der hälftigen Hypothekenschuld übereinstimmt. würde es aber nicht exakt auf den Cent machen. Nen Tausender mehr oder weniger ist ja unschädlich und sieht dann nicht so gestaltet aus.

Woher ich das weiß:Recherche

Das, was du "austragen" nennst, ist eine Eigentumsübertragung der Frau auf den Mann. Die Bank kann das nicht verhindern und hat auch kein Interesse daran, ist sie doch mit einem Grundpfandrecht am Grundstück gesichert, so dass sie immer noch das Grundstück verwerten kann, sollte der Kredit nicht zurückgezahlt werden. Ob die Bank einer "Entlassung" der Frau aus dem Darlehensvertrag zustimmt, kann man von hier aus nicht beantworten. Ich halte es aber eher für unwahrscheinlich, da sie damit eine Schuldnerin verlieren würden und zwei Schuldner immer besser sind als lediglich einer.

schelm1  02.12.2014, 15:59
Ob die Bank einer "Entlassung" der Frau aus dem Darlehensvertrag zustimmt, kann man von hier aus nicht beantworten.
Danach fragt auch keiner!
“ Kreditvertrag bei der Bank läuft auf beide. Mann zahlt Kredit voll weiter.... (Dass dieses Vorgehen für die Ex-Frau Risiken birgt, ist klar, aber das wurde schon besprochen und abgewägt) ”

Die Frau kann dem Ehemann ihren Anteil am Grundstück bis € 400.000 steuerfrei ohne weiteres notariell schenken und sich im Grundbuch entsprechend löschen lassen. Für die Bank ändert sich nichts; dingliche Sicherung bleibt unverändert und die Darlehensnehmereigenschaft ebenfalls. Wer sowas mit macht, der scheint echte Probleme zu haben und dies nicht nur in finanzieller Hinsicht!

Die Eigentumsübertragung des hälftigen Anteils von Ehefrau auf Ehemann ist möglich. Hierzu muss die Bank nicht befragt werden. Um jedoch die Entlassung aus der Mithaft des Darlehens zu erhalten empfehle ich das persönliche Gespräch und die Offenlegung der Einkommenssituation. Das Einkommen des Mannes muss seine Lebenshaltungskosten und die Übernahme der monatlichen Rate decken.

schelm1  02.12.2014, 15:57
Um jedoch die Entlassung aus der Mithaft des Darlehens zu erhalten
Darum geht es nun überhaupt nicht!
Kreditvertrag bei der Bank läuft auf beide. Mann zahlt Kredit voll weiter.... (Dass dieses Vorgehen für die Ex-Frau Risiken birgt, ist klar, aber das wurde schon besprochen und abgewägt)