Bank stimmt Schuldhaftentlassung von Ex-Frau nicht zu! Was nun??

7 Antworten

Durch die Scheidung entstand die Idee, das ich das Haus behalte und
zusätzlich mein Bruder sich auf den aktuellen Wert einkauft.

Wenn die Exfrau sich darauf einlässt, gut.

Leider hat uns die Bank auf Antrag der Schuldhaftentlassung warum auch
immer eine Absage erteilt!

Der Antrag ist genau das - ein Antrag. Wenn der Vertragspartner dem nicht zustimmen will, ist er dazu auch nicht verpflichtet.

Sie bieten uns nur einen vorzeitige Rückzahlung an. Diese kommt für uns aber nicht infrage aufgrund hoher Vorfälligkeitszinsen von 49.000€!

Klar - daran würde die Bank ja auch weiter prächtig verdienen.

Meine Ex-Frau weiß von der Wichtigkeit der Erhaltung unseres
Firmenstandortes und währe sogar bereit das Darlehn die 4 Jahre noch auf
sich laufen zulassen! 

Das ist dann auch die einzige Möglichkeit. Das Ganze sollte in einen Vertrag aufgenommen werden zwischen euch dreien; dazu bite einen Anwalt aufsuchen.

Die einzige Chance die ihr habt, ist das zu machen, was deine Frau vorgeschlagen hat und am Ende der Kreditlaufzeit neu zu verhandeln. Übrigens ist diese vorfälligkeitsentschädigung nicht rechtmäßig. Eine Bank darf euch nur das in Rechnung stellen, was sie auch tatsächlich an Verlust hat. Da dürfte dann locker eine Null zu viel dran sein

Oh, ein Kenner?

Und das Institut versucht aberwitzigerweise zu schummeln?

Wie liegen aktuell bei rd. 1% Zinsen und die gab es in 2010 noch nicht. Wenn es denn das Geld überhaupt los wird.

Meiner Meinung nach bleibt euch keine andere Wahl, als den Kredit so weiter laufen zu lassen und nur für euch intern zu regeln, wie die Verhältnisse sind. Solange die Bank nicht mitmacht, gibt es keine theoretischen Alternativen. Ihr könnt die Bank nicht zwingen, ihre Entscheidung zu ändern. Das bedeutet dann auch, dass deine Ex Frau im Grundbuch stehen bleiben muss, bis der Kreditvertrag zu Ende ist, da Eigentum und Kredit untrennbar zusammen hängen. Die Bank müßte der Umschreibung zustimmen, was sie ja nicht will.

Sie schaffen mit Ihrem Bruder eine rein firmenrechtliche Konstruktion, die den Standort der Firma mit Zustimmung der Miteigentümerin und noch Darlehensnehmerin über einen Gewerberaummietvertrag sichert.

Ansonsten bleibt nur der Weg der Ablösung der Bestandsschuden unter Inkaufnahme der Vorfälligkeitsentschädigung.

Eine dann erforderliche Neufinanzierung wäre wiederum von der Bank zu entscheiden.


Wenn Ihr Euch intern einig seid, dann lasst den Kredit doch einfach regulär auslaufen und bemüht Euch rechtzeitig um einen Anschlusskredit bei einer anderen Bank. Dann ohne Ex-Frau als Mitschuldner.

Die Bank spekuliert wohl damit, dass Ihr die Schuld nicht mehr bedienen könnt. Ich würde mir auch deshalb eine andere Bank suchen, weil Vorfälligkeitszinsen von 49T Euro für eine Restlaufzeit von 4 Jahren bei 213T Euro Restschuld völlig überzogen sind.

Ja, der Kredit ist auch total schlecht, durch die hohen Vorfälligkeitszinsen jedoch sinnvoll bis zum Ende zu bedienen.

Wie kann sich dann aber jeder von uns drei ein wenig absichern? Die Grundbuch Umschreibung kann dann ja wahrscheinlich erst in 4 Jahren geschehen, oder?

Die Sicherheit ist für die Bank so besser wie vorher! Sie begründen es halt damit, dass sie das allgemein nicht mehr machen!

@BenMarburg

Das ist eine Ausrede der Bank, aber tut nichts zur Sache, weil die Bank am längeren Hebel sitzt.

Die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch beschreiben rechtlich gesehen das Aussenverhältnis. Im Innenverhältnis könnt Ihr zu Dritt eine schriftliche Vereinbarung treffen, wie in bestimmten Fällen verfahren werden soll

- Modalitäten Umschuldung (Zeitpunkt, neue Mitschuldner)

- Höhe der Erlöse / Vergütung bei Umschuldung und Änderung des Grundbuchs (z.B. für Ex-Frau)

- Wem fällt was zu im Falle einer Zwangsversteigerung (Schulden / Guthaben)

- usw.

Das sollte am besten ein Notar machen. Dieser berät auch entsprechend.


Super, genau so eine Antwort habe ich mir erhofft! So wie ich es verstehe, gibt es dann für niemanden von uns ein gewaltiges Risiko, oder?

Nur mit dem Grundbuch das habe ich noch nicht verstanden! Kann man meine Exfrau schon austragen und meinen Bruder hineinnehmen?

@BenMarburg

Kann man meine Exfrau schon austragen und meinen Bruder hineinnehmen?

Nein, natürlich nicht. Dazu wäre die entsprechende Zustimmung des Sicherungsnehmers (i.e., finanzierende Bank) erforderlich.

Die Bank spekuliert wohl damit, dass Ihr die Schuld nicht mehr bedienen könnt.

Das ist möglich, aber nicht die einzige Variante. Es ist auch denkbar, das sich die Bank tatsächlich aus Immobiliendarlehen in dem betreffenden Gebiet oder in dem betreffenden Gewerbe / Metier insgesamt strategisch zurückzieht.

Ich würde mir auch deshalb eine andere Bank suchen,

Witzlos. Da müsste er ja genau die 49TEUR an Vorfälligkeit bezahlen, weil die 10-Jahresfrist noch läuft.

weil Vorfälligkeitszinsen von 49T Euro für eine Restlaufzeit von 4 Jahren bei 213T Euro Restschuld völlig überzogen sind.

Auch das ist nicht sicher. Wenn das ein Kredit war, der aufgrund Branche / Bonität mit (im gewerblichen Bereich durchaus üblichen) 3,5 - 4,5 % verzinst wurde (etwa mangels EK über Beleihungsgrenze 60%), passt das.