Auftrag nicht erfüllt - wie bekomme ich mein Geld zurück?

4 Antworten

Erst man eine Aufforderung per Einschreiben Rück, dann einen Mahnbescheid......

Nur wo nix ist kann man auch nichts holen

solari67 
Fragesteller
 21.09.2018, 16:52
Aufforderung per Einschreiben wurde verschickt und 10 Tage Frist gesetzt (die seit gestern verstrichen ist).
Nur wo nix ist kann man auch nichts holen
. .. und woher nimmst Du die Weisheit, dass da nix zu holen ist ???
Sowas kann ich doch nicht voraussetzen.

Nach Klärung der Vertragsumstände wurde mir eine Rechnung gestellt, die ich am gleichen Tag beglich.

Warum bezahlst du vorher? Hast du nicht persönlich sowas besprochen und das dann vertraglich festgehalten?

Dann wirst du dir einen Anwalt nehmen müssen und das privat einklagen müssen.

Also alles was hast an Beweisen mitnehmen. Gehe mal davon aus, wenn der vom Portal gesperrt wurde (durch deine Beschwerde), dass du dir keine Kopie von der Anzeige gemacht hast (?).

Du solltest trotzdem keine Namen öffentlich nennen, auch wenn du betrogen wurdest.

solari67 
Fragesteller
 21.09.2018, 16:09

Wurde per Mailverkehr "besprochen" und laut Interentrecherche wohl auch so üblich, zumindest einen Teil im voraus zu bezahlen.

solari67 
Fragesteller
 21.09.2018, 16:12

Namen habe ich ja keine genannt, obwohl das für Andere hilfreich wäre.

habt ihr einen (schriftlichen) Vertrag? > Anzeigen wegen (versuchtem) Betrug; Korrespondenz aufbewahren für eventl. Anwalt. Welche Referenzen hatte denn diese Frau zu bieten ? Hast du die Referenzen geprüft ?

solari67 
Fragesteller
 21.09.2018, 16:11

Schriftlicher Vertrag nicht im Sinne eines eigenständigen Vertrages, sondern nur innerhalb des Mailverkehrs bzw. Nachrichtenverlauf des Chats.
Referenzen laut Anzeige auf Kleinanzeigen:
"16 Jahre Büroerfahrung als Sekretärin, Sachbearbeiterin und Phonotypistin brachten mich zur Leidenschaft des Schreibens.

Darüber hinaus schreibe ich Blogkommentare für Unternehmer, deren Website besser gerankt werden sollen durch Backlinks. Eigene eBookprojekte wurden realisiert und bringen mir Erfahrungen."

Leisewolke  21.09.2018, 16:12
@solari67

und das hast du hinterfragt bzw. geprüft ?

solari67 
Fragesteller
 21.09.2018, 16:14
@Leisewolke

nein, hinterher ist man immer schlauer.
Ich glaube eben immer noch an das Gute im Menschen, aber so ist unsere Welt offensichtlich nicht mehr.#

Leisewolke  21.09.2018, 16:16
@solari67

Leider hast du Recht , ich drück dir die Daumen

Fristsetzung, Rücktritt, Rückforderung des Geldes mit Frist, mahnbescheid, Klage beim Amtsgericht/Landgericht.