Auftrag nicht erfüllt - wie bekomme ich mein Geld zurück?
Hallo,
ich benötige Euren Rat.
Ich habe im Juni per Annonce auf eBay-Kleinanzeigen einen Ghostwriter gesucht und mich für eine Frau G. (großer Fehler) entschieden.
Nach Klärung der Vertragsumstände wurde mir eine Rechnung gestellt, die ich am gleichen Tag beglich.
Nun hat Frau G. Ihren selbstgesteckten Zeitrahmen nicht eingehalten und auch nach mehreren Bitten meinerseits, nichts geliefert.
Daraufhin habe ich nun mehrmals die Rechnungssumme zurück verlangt. Aber auch hier kamen nur Ausflüchte und zuletzt gar nichts mehr.
Nun habe ich Frau G. bei eBay-Kleinanzeigen angezeigt und um Sperrung gebeten, damit Anderen nicht das Gleiche widerfährt.
Welche Möglichkeiten habe ich aber nun, mein Geld zurück zu erhalten?
In der Hoffnung auf Hilfe.
LG Sven
4 Antworten
Erst man eine Aufforderung per Einschreiben Rück, dann einen Mahnbescheid......
Nur wo nix ist kann man auch nichts holen
Aufforderung per Einschreiben wurde verschickt und 10 Tage Frist gesetzt (die seit gestern verstrichen ist).
Nur wo nix ist kann man auch nichts holen
. .. und woher nimmst Du die Weisheit, dass da nix zu holen ist ???
Sowas kann ich doch nicht voraussetzen.
Nach Klärung der Vertragsumstände wurde mir eine Rechnung gestellt, die ich am gleichen Tag beglich.
Warum bezahlst du vorher? Hast du nicht persönlich sowas besprochen und das dann vertraglich festgehalten?
Dann wirst du dir einen Anwalt nehmen müssen und das privat einklagen müssen.
Also alles was hast an Beweisen mitnehmen. Gehe mal davon aus, wenn der vom Portal gesperrt wurde (durch deine Beschwerde), dass du dir keine Kopie von der Anzeige gemacht hast (?).
Du solltest trotzdem keine Namen öffentlich nennen, auch wenn du betrogen wurdest.
Wurde per Mailverkehr "besprochen" und laut Interentrecherche wohl auch so üblich, zumindest einen Teil im voraus zu bezahlen.
Namen habe ich ja keine genannt, obwohl das für Andere hilfreich wäre.
habt ihr einen (schriftlichen) Vertrag? > Anzeigen wegen (versuchtem) Betrug; Korrespondenz aufbewahren für eventl. Anwalt. Welche Referenzen hatte denn diese Frau zu bieten ? Hast du die Referenzen geprüft ?
und das hast du hinterfragt bzw. geprüft ?
nein, hinterher ist man immer schlauer.
Ich glaube eben immer noch an das Gute im Menschen, aber so ist unsere Welt offensichtlich nicht mehr.#
Leider hast du Recht , ich drück dir die Daumen
Fristsetzung, Rücktritt, Rückforderung des Geldes mit Frist, mahnbescheid, Klage beim Amtsgericht/Landgericht.
Schriftlicher Vertrag nicht im Sinne eines eigenständigen Vertrages, sondern nur innerhalb des Mailverkehrs bzw. Nachrichtenverlauf des Chats.
Referenzen laut Anzeige auf Kleinanzeigen:
"16 Jahre Büroerfahrung als Sekretärin, Sachbearbeiterin und Phonotypistin brachten mich zur Leidenschaft des Schreibens.
Darüber hinaus schreibe ich Blogkommentare für Unternehmer, deren Website besser gerankt werden sollen durch Backlinks. Eigene eBookprojekte wurden realisiert und bringen mir Erfahrungen."