Käuferin auf Ebay Kleinanzeigen will ihr Geld erstattet trotz abholung?

19 Antworten

Ich würde gar nichts erstatten.

1.) Das Fahrrad war im einwandfreien Zustand.

2.) Was irgendjemand anderes schätzt, was seiner Meinung nahc das Rad Wert sein soll, interessiert Dich nicht.

3.) Selbst wenn es weniger Wert gewesen sein soll, in der Anzeige stand 150 Eur, wenn man meint, weniger zahlen zu wollen, dann kauft man es nicht.

4.) Das Fahrrad war komplett unbeschädigt bei Abholung (soll sie was anderes nachweisen).

5.) Die Polizei macht da gar nichts, das ist eine rein zivilrechtliche Sache, wenn sie was will, soll sie klagen.

Ansonsten, Callblocker istallieren, Nummer der Tante eingeben, alles automatisch ablehnen und gut.

Woher ich das weiß:Hobby

Genau meine Meinung

Die Gute hätte sich das Fahrrad beim Kauf anschauen können und müssen, wenn sie jetzt Ansprüche stellen will.

Denn wer sagt dir, dass SIE nicht die Schäden verursacht hat.

Soll sie klagen! Kommt sie eh nicht mit durch! Das Fahrrad war in einem beschriebenen Zustand. Sie hat es abgeholt (also gesehen) und kommt jetzt so?

Schreiben ignorieren! Der würde ich nichts antworten, keine "Erklärungsversuche", NICHTS!

Bei Abholung gilt: gekauft wie gesehen... Bei den vor ihr aufgeführten "Mängeln" handelt es sich ja keineswegs um versteckte Mängel! Wenn sie von ihrem Recht die Ware eingehend zu begutachten nicht Gebrauch gemacht hat, dann kann sie das schwerlich dir anlasten.

Vielleicht ist es eine Masche von ihr nachträglich den Preis zu drücken?

Wie gesagt: nicht reagieren!

Die kann dir gar nichts. Die hätte sich das Fahrrad besser angucken müssen.

Da sie etwas bekommen hat, handelt es sich nicht um Betrug. Es handelt sich höchstens um eine Abweichung in der Beschaffenheit, wobei top zustand rechtlich nicht einwandfrei definiert ist, also kann sie sich da auch nicht drauf berufen. Also wird die Polizei da nix machen. Sie könnte dich höchstens zivilrechtlich belangen. Aber bei der Lage hätte sie schlechte chancen.

Dann hat sie das Fahrrad auch noch selbst abgeholt und hätte es sich vorort ansehen müssen. Wer sagt, dass die Macken jetzt nicht von ihr sind?

Sie ist anscheinend unfähig, ein Geschäft abzuschließen. Das, was sie da schreibt, ist eine Erpressung, eine Straftat, und das sollte man ihr mitteilen, dass man sie deswegen anzeigen wird, wenn sie nicht lernt, selbständig zu werden. Der Wert einer privat verkauften Sache ist der, auf den man sich einigt. Wenn sie ein Billigfahrrad als Wertanlage ansieht, hat sie ein echtes Problem.

Richtig

  1. die Drohung mit ner Anzeige ist bereits strafbar...
  2. ich würd also nich den gleichen Fehler wiederholen, sondern ihr im Gegenteil zusichern, dass man sie nicht deswegen anzeigen wird, weil man hofft, dass sie sich von selbst bessern wird...
@RIDDICC

Ja, so kommt das besser.