Rücknahme Ebay Kleinanzeigen (Reitsattel)

6 Antworten

Vielleicht hatte der Käufer eher keine Möglichkeit, den Sattel auszuprobieren. Die Einholung der Meinung des Sattlers hat vielleicht auch etwas gedauert. Du hast ihm die Rücknahme angeboten (und zwar ohne Nennung einer Frist), also musst du dich auch daran halten.

Hattet ihr eine Frist gesetzt ?

Ich finds nach 8 wochen ziemlich unverschämt.. Ich kann ja auch nicht in ein Laden gehen dort Klamotten kaufen und diese nach 8 Wochen zurück geben weil sie mir nicht mehr passen.

Soweit ich weiß gelten bei Ebay Kleinanzeigen andere Richtlinien und wenn ich mich Irre gibt es soetwas wie ein Wiederrufungs recht dort nicht. ( außer falsche ware use aber die sist ja nicht der fall)

Ob es ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt oder nicht, ist völlig unerheblich. Er hat die Rechtslage des Käufers mit seinem Rücknahmangebot zu dessen Gunsten verändert, also muss er sich auch daran halten.

Wenn Du keine Frist gesetzt hast, dann wohl schon, denn Du hast ja eine Rücknahme versprochen. Kann ja durchaus sein, dass Dein Käufer nach Kauf den Sattler um Termin gebeten hatte und dann warten musste, bis der wieder in der Gegend war. Wenn Du nun dazu geschrieben hättest, innerhalb von xxx nimmst ihn zurück oder bis spätestens xx.xx.2014, dann wäre das anders. Dann hätte Dein Käufer auch dem Sattler sagen müssen "eilt aber sehr, weil ich hab eine Frist, in der ich ihn zurückgeben kann" und dann wäre vielleicht auch früher ein Termin zustande gekommen. Vielleicht wollte Dein Käufer auch nicht unbedingt die Bitte stellen, dass Du ihn wieder zurück nimmst und hat sich erst im eigenen Umfeld umgesehen, ob ihn nicht doch jemand brauchen kann?

Es gibt hier verschiedene Wege zu argumentieren:

Neben verschiedenen Wegen, ihm gewisse Gebühren in Rechnung zu stellen, so dass die Rückgabe entweder für ihn unattraktiv oder für dich attraktiv wird (kannst den Sattel ja schließlich normal weiterverkaufen), will ich nur auf eines näher eingehen:

Der Zettel, den du - nehme ich an - einfach deiner Lieferung beigelegt hast, ist ein Angebot, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Antrag muss innerhalb einer gewissen Frist angenommen werden. Wenn keine solche Frist bestimmt worden ist, dann gilt der Antrag so lange, wie du unter regelmäßigen Umständen eine Antwort erwarten darfst. Nun musst du ihn nur davon überzeugen, dass vernünftigerweise niemand in vorliegender Situation von einer Annahmefrist von acht Wochen ausgeht.

Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht

Das war ein großer Fehler von dir! Bei Privat Verkauf gilt immer: Keine Garantie oder Rücknahme. Aber du hast es ihm ja so Angeboten. Allerdings ist es schon frech nach 8 Wochen zu kommen und wieder das Geld haben zu wollen! Normale Online Shop´s haben ein 14-Tägiges Rückgaberecht. An deiner Stelle würde ich den Sattel nicht mehr Zurücknehmen. Bestimmt hat er diesen genutzt und braucht das Geld für was anderes wieder... Entweder schreibst du ihn mit ein paar Fachlichen ausdrücken das du nur bis nach 14 Tage das ding zurückgenommen hättest und Ende.

Gruß Matuze432