Ebay Kleinanzeigen Geld zurück oder Anzeige?

8 Antworten

sag ihm dass es bei solchen Privatverkäufen von gebrauchten  Elektrogeräten grundsätzlich kein Umtauschrecht oder Garantie gibt da du kein Händler bist. Außerdem könnte er den Kühlschrank auch schon beim Transport beschädigt haben oder später dann irgendwie. Das kannst du ja nicht nachvollziehen. Bei manchen Kühlschränken wenn man sie falsch legt oder nach dem Aufstellen zu schnell einschaltet (man sollte vorher ne Stunde warten) gehen Sie kaputt. Sag ihm das. Lass dich nicht einschüchtern. Das Recht ist nicht auf seiner Seite.

(kann auch sein dass er ein paar Tage später auch bei dir kaputt gegangen wäre. In dem Fall hat er halt Pech gehabt dass er ihn gerade zu dem Zeitpunkt gekauft hat. So oder so hat er kein Umtauschrecht)

Auch bei einem gewerblichen Verkauf gäbe es kein Umtauschrecht.

Eine Garantie gibt es immer dann, wenn sie gegeben wurde. Was hat das mit diesem Verkauf zu tun? Laut Kommentar hat der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.

Inwiefern der Käufer den Defekt verursacht haben könnte, und wie dieses nachzuweisen wäre, ist unklar.

sollte ich lieber das geld zurück geben bevor ich mich in irgendwelche juristischen Schwierigkeiten begebe? hab nur wirklich den Text vergessen das es sich um ein privatverkauf handelt .... usw

Bei Kaufverträgen geht es nicht um Pech oder Glück !! Maßgeblich sind 2 Dinge:
  • Hat das Gerät bei Übergabe einwandfrei funktioniert?
  • Hat der private Verkäufer die Sachmängelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wirksam ausgeschlossen?

Der kann es mit einer (erfolglosen) Klage versuchen. Bei Privatverkauf gilt: gekauft wie besehen.

Das steht noch gleich wo? Auch bei einem Privatverkauf gilt das BGB.

@ronnyarmin

Wie will der Käufer denn nachweisen, dass der Kühlschrank bereits beim Verkauf defekt war? Insofern ist einer Klage kein Erfolg beschieden.

Diese Annahme ist leider vollkommen falsch.

Ganz im Gegenteil. Ohne einen wirksamen Sachmängelausschluss haftet der Verkäufer 2 Jahre !!

Fakt ist: Die Sache muss die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Der Käufer kann erwarten, dass die übliche Nutzung der Sache gewährleistet ist.

Kommt drauf an. Ein Gutachter wird prüfen was kaputt war und wer das wann wüsste. Hast du gewusst das er defekt ist - ist das argliste Täuschung.

Der Schuldige wird dann Gerichtskosten + Anwalts + Gutachterkosten  von mehreren tausend Euro tragen müssen

Wenn du keine Gewährleistung ausgeschlossen hast, musst du 6 Monate Gewährleistung übernehmen. Nimm in zurück und schmeiss in weg. Oder biete dem an die 50 Euro zu überweisen wenn er ihn entsorgt.

Gekauft wie gesehen gibt es ncht mehr ? Das muss man schriftlich vereinbaren

Da versucht wohl jemand Geld und Ware zu kassieren. Wenn von deiner Seite alles einwandfrei war und der Zustand so beschrieben wurde, wie er tatsächlich vor der Übergabe war, dann hast du kein Grund zur Sorge. Eine Anzeige wird in diesem Fall nicht viel bringen und das Geld würde ich ihm auch nicht zurückerstatten.

Wie denn Geld und Ware kassieren?

Wenn der Käufer den Kühlschrank zurück bringt und dafür den Kaufpreis erstattet bekommt erkenne ich darin keinen Vorteil.

Im Gegenteil. Das Hin und Herschleppen hätte er sich sparen können.

Und Käufer zu suggerieren, das sie sich keine Sorgen machen müssen, ist nicht nur fahrlässig, sondern auch unseriös.

Vielleicht solltest du dich zunächst einmal mit den vertragstypischen Pflichten beim Kaufvertrag § 433 BGB vertraut machen, bevor du Prognosen über Prozessrisiken abgibst.

Oder beteiligst du dich an möglichen Kosten, die der Fall eventuell noch nach sich zieht?

Wurde ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen, in dem du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast?

Falls nicht haftest du auch als Privatverkäufer leider für 2 Jahre.

Gibt es Zeugen und wurde der Kühlschrank im Beisein des Käufers getestet?

Wie hat der Käufer erklärt warum das Gerät auf einmal nicht mehr funktioniert?

Weißt du vielleicht wie der Kühlschrank transportiert wurde?

Gerade bei älteren Geräten ist es wichtig, dass sie nach einem Transport "im Liegen" nicht sofort angeschlossen werden.

Vor der Inbetriebnahme muss sich die Kühlflüssigkeit setzen können. Deshalb sollte man einige Stunden warten.

Ob das die Ursache für den Defekt ist, weiß ich nicht. Ist aber nicht auszuschließen, wenn das Gerät vorher tadellos funktioniert hat.