Aufsichtsbehörde Polizei?

4 Antworten

In Deutschland unterstehen die Polizeien den Innenministerien der Bundesländer.

Die Bundespolizei gehört zum Dienstbereich des Bundesministers des Innern.

Die Dienstaufsicht ist bei allen Polizeitruppen eindeutig geregelt.

Das ist differenziert zu betrachten.

Ist das Verhalten oder die polizeirechtliche Maßnahme zu beanstanden oder zu prüfen, ist es immer die vorgesetzte Dienststelle, i.d.R. PP oder PD. Darüber noch das jeweilige Innenministerium. Letztinstanzlich das Verwaltungsgericht.

Handelt es sich um Ermittlungsschritte, also strafprozessuale Maßnahmen, ist es die Staatsanwaltschaft, für die die Polizei tätig ist. Danach das zuständige Gericht (AG, LG, OLG usw.).

Allerdings gibt es auch Mischfälle, dann wären StA und vorgesetzte Dienststelle involviert.

Das jeweilige Innenministerium.

Die Polizeipräsidenten, die vom Innenminister ernannt wurden.