Maklerin verstößt gegen Bestellerprinzip: wo kann man soetwas melden?

5 Antworten

Ja, das ist ein Verstoß und den meldest Du beim Verbraucherschutz. Hast Du eine Kopie oder besser noch ein Original dieses Vertrages? Das auch gleich dem Verbraucherschutz zukommen lassen.

Zuerst einmal sollte man wissen ob sich es um eine Mietwohnung oder eine Kaufwohnung oder haus handelt. Wenn es sich um Zweites handelt bleibt alles beim Alten, hier gilt NICHT das Bestsellerprinzip.

Wenn es sich um Erstes handelt muss man den Einzelfall prüfen. So schnell und eindeutig ist es meistens nicht wie es scheint.

Du musst das ja nicht unterschreiben. Bis dahin ist das nur ein Vertragsangebot der Maklerin.

Wenn du es nicht unterschreibst, kommt es ja zu keinem Vertrag, und niemand muss etwas zahlen.

Sofern das fragliche Mietobjekt sich zum Zeitpunkt des Kontaktes zur Maklerin in deren Vermittlungsbestand befunden hat, zahlt der Auftraggeber die Provision. Wird die Maklerin aufgrund der Unterzeichnung eines Auftrages von Ihnen hinsichtlich der Akquisition eines neuen Objektes erst tätig, dann zahlen Sie die Provision als der, der die Maklerin bestellt hat.

Folglich brauchen Sie diese Frage doch nur gegenüber der Maklerin zu klären, falls Sie da irgendwelche Befürchtungen haben.  

Wenn diese Maklerin in einem Netzwerk, also einem Immobilienmakler-Netzwerk tätig ist, dann müsste es funktionieren, dass du sie dort entsprechend meldest. Ansonsten weiß ich leider nicht, ob es da eine öffentliche Stelle gibt. :/