muss ich wegen unterschlagung ins Gefängnis
Hallo, Mein Arbeitgeber hat mich von heute auf morgen gekündigt und wegen unterschlagung angezeigt. Ich war für die Führung des Kassenbuches zuständig und soll Bareinzahlungsbelege gefälscht und dadurch 3500 Euro unterschlagen haben. Ich habe dieses aber nicht getan. Meine Chefin hat alle Aktivitäten bezüglich des Kassenbuches täglich nach mir kontrolliert und da waren bis zum tag x nie Defizite. Eine Vorladung zur Polizei habe ich bereits bekommen. Ich mache mir große Sorgen, da ich definitiv nicht unterschlagen habe. Was passiert mir, wenn der Richter mir nicht glaubt? Muss ich ins Gefängnis? Ich habe bereits wieder einen neuen Job, habe mir nie was zu schulden kommen lassen und bin nicht vorbestraft.
12 Antworten
Sage nichts bei der Polizei ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Einen Anwalt brauchst du unbedingt, der kann Akteneinsicht verlangen und fest stellen was die ehemalige Chefin für Beweise hat. Wenn du nichts unterschlagen hast muß du auch nicht ins Gefängnis. Vorbestraft wärst du wenn du zu einer (Geld-)Strafe von mehr als 90 Tagessätzen (das was du pro Tag verdienst) verurteilst würdes. Die Tagessätze könntes du aber auch absitzen wenn du sie nicht bezahlen willst/kannst.
Ganz mit der Ruhe. Der Richter wird das alles prüfen und nicht einfach entscheiden, ob Dir Deine Nase nicht gefällt.
Hast Du Dir schon einen Anwalt genommen? Würde ich auf jeden Fall machen, dann hast Du professionelle Hilfe.
Ich drück Dir die Daumen,dass sich das schnell klärt.
Erstaunlich ist ja, dass die Chefin immer alles täglich kontrollierte.. alles okay war.. und dann plötzlich Differenz, Unterschlagung, fristlose Kündigung.
Das war wahrscheinlich nicht mal wirksam...
Am besten du nimmst dir einen Anwalt. Der kann dir auch helfen bei der Polizei eine Aussage als Beschuldigte richtig zu fassen.
Dir muss bewiesen werden von deinem ehemaligen Arbeitgeber, das du tatsaechlich eine Unterscvhlagung gemacht hast. Du brauchst vor Gericht nicht deine Unschuld zu beweisen, sondern dein Arbeitgeber muss dir das nachweisen.
Man muss nicht unbedingt ins Gefaengnis, es kann auch ein Bussgeld verhaengt werden oder aber die Strafe auf Bewaehrung ausgesetzt werden. Das ist alles moeglich. Selbstverstaendlich ist auch ein Freuspruch moeglich.
In diesem Fall spricht man von "Geldstrafe", nicht von "Bußgeld". Letzteres wird nur bei Ordnungswidrigkeiten verhängt. Unterschlagung ist jedoch ein Straftatbestand.
Hallo,
zunächst einmal, kann dir das niemand beantworten da Richter in Deutschland lediglich dem Gesetz und ihrem eigenen Gewissen unterliegen.
Wenn zu wenig Beweise für Unterschlagung vorhanden sind oder du zu wenig "gegen-Beweise" liefern kannst, kann jeder Fall eintreten.
Du mußt dringend einen Anwalt einschalten. Noch bevor du einen Termin bei der Polizei hast.
lg