Aufkleber Briefkasten

5 Antworten

was du angemietet hast, ist nicht dein Eigentum. Hier geht es vor allem um die Postzustellung. Es ist nicht zumutbar für Briefträger und deren Ersatzmänner, auf jedem Briefkasten erst mal nach dem Namen zu suchen der da drauf steht, weiljeder da drauf klebt und verziert wie er will. Also tu es dem armen Postboten zuliebe und lass die Finger von der Bemahlung deines Brifkastens. Die Verwaltung kann übrigens dich auch Aufforderung alles weg zu machen, da es bei Briefkästen und Allgemeingut der Hausgemeinschaft geht und es um das Gesamtbild der Wohnanlage geht.....

Gegenstände die bei Mietverträgen übernommen wurden sind Eigentum des Eigentümers und sind für die Dauer des Mitvertrages pfleglich zu behandeln und nach Ende der Vertragsdauer in den Ursprungszustand zurück zu versetzen. Ist die Sache während der Mietdauer beschädigt oder verunreinigt hat der Mieter die Kosten zu tragen und Ersatz zu schaffen. Dazu gehören auch Aufkleber ob Politisch oder nicht. Der Eigentümer kann von dir verlangen Aufkleber zu entfernen oder jemand auf deine Kosten zu beauftragen den Briefkasten zu reinigen. Fühlen Sich Nachbarn dadurch gestört kamnnder Vermieter dich abmahnen und eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung innerhalb 24 Stunden veranlassen

DonnieDonowitz 
Fragesteller
 18.09.2014, 00:00

"Der Eigentümer kann von dir verlangen Aufkleber zu entfernen oder jemand auf deine Kosten zu beauftragen den Briefkasten zu reinigen." Auch während ich es angemietet habe, oder betrifft das entfernen Aufgrund von 'Verunreinungung' lediglich den Zeitpunkt nachdem ich den Briefkasten nicht mehr angemietet habe?

"Dazu gehören auch Aufkleber ob Politisch oder nicht." Nur könnte dies doch als Störung des Mietobjekts ausgelegt werden, oder irre ich da?

Schlafknetkopp  18.09.2014, 00:44
@DonnieDonowitz

Es geht hier lediglich um deine Vertragspflichten, die bei einem Abschluss des Vertrages vereinbart wurden.

Auf der einen Seite könnte dich der Vermieter sogar wegen Sachbeschädigung anzeigen, aber auf der Anderen hast du deine Vertragspflicht verletzt, sein Eigentum pfleglich zu behandeln und die Sache die dir geliehen wurde, wieder so herzustellen wie du sie übernommen hast. Das gilt im Zeitraum des Vertrages und 3 Monate nach dem Vertrag, außer es wurde in deinem Mietvertrag etwas anderes vereinbart.

Das hat mit dem Mietobjekt an sich nichts zutun. Wenn der Vermieter oder eines deiner Nachbarn der Meinung sind, dass der Hausfrieden durch deinen Aufkleber gestört wurde, kannst du gekündigt werden, wenn du nach der Abmahnung nicht reagierst oder wenn sich 2 Drittel davon wirklich schwer belästigt fühlen und es schon so weit gekommen ist, dass sie deswegen die Miete mindern mussten. in manchen Fällen kann ein Mieter auch sofort gekündigt werden, wenn er gegen das Strafrecht verstoßen hat, wie beispielsweise Diebstahl, das Anbringen von volksverhetzenden Schriften usw. Dann ist ein Mieter nicht mehr tragbar und das Mietverhältnis und der Hausfrieden kann dadurch nicht mehr hergestellt werden.

Ich glaube ja: Wenn du offen für eine verbotene Partei wirbst (bspw. Rechtsradikal o.ä.).

Wenn du allerdings nur Werbung vermeiden willst, nein. Aber so wie ich das raushöre möchtest du deinen Briefkasten gestalten und ich nehme an nicht mit rechtsradikalen Botschaften. Sprich es doch einfach mit ihm ab. Wenn es das ganze Mietobjekt in Verruf bringt, könnte er glaube schon gegen vorgehen.... Aber sprecht das doch ab!? 5 Minuten und schon ist alles geklärt...

Also, ein Vermieter wird doch nicht so dumm sein, und so ein Ding vermieten, oder? Bist Du dir sicher? Und wenn doch, darf dieser nicht verändert werden, so jedenfalls der BGH. Verändern darf ein Mieter nur den Mietgegenstand innerhalb der Wohnung, also nach der WET und bis zur BK-Tür. Viel Glück.

Warum stellst du diese Frage hypothetisch? Sag dach einfach, was du aufkleben willst, oder tu es, und warte die Reaktion des Vermieters ab. Die Beklebung kannst du dann immer noch entfernen.