Darf ich Fussböden mitnehmen? Oder muss ich diese in der Wohnung lassen?

4 Antworten

Normaler Weise, wäre "DER ALTEN ZUSTAND"wieder herzustellen, ABER wie wollen Sie das anstellen ??? Die VErmieter stimmen natürlich jeder WERTVERBESSERUNG durch den Mieter auf dessen Kosten zu, weil sie damit rechnen können, das der Aufwand, den altren Zustand wieder herzustellen zu hoch ist. Faire Vermieter (gibt es auch)beteiligen sich entweder an den Kosten, oder vereinbaren im Mietvertrag unter sonstige Vereinbarung einen Wertausgleich beim Auszug.

Ist im Mietvertrag denn der Teppichboden als Ausstattungsgegenstand der Mietsache festgehalten? Wenn nein, nehmt Eure Böden mit.

Belov 
Beitragsersteller
 13.08.2008, 21:51

ähm nö im Mietvertrag steht nichts vom Teppich drin.

geige  13.08.2008, 22:00
@Belov

Dann nehmt Eure Böden mit. Bin mal gespannt, was er an Gesetzen beibringen will.

Hängt davon ab, was Du mit ihm vereinbart hast. Gab es dafür im Gegenzug irgendeine Leistung (weniger Kaltmiete z.B., anderes wirtschaftliches Entgegenkommen)? Der Vermieter bezieht sich auf eine häufig in Mietverträgen vorhandene Klausel, wonach der Mieter bei Auszug fest mit der Wohnung verbundene Einbauten zuerst ihm anbieten muß. Soweit korrekt, aber das muß er dann auch bezahlen. Andererseits: Rechne es durch. Kann sein, daß neuer Bodenbelag für Dich günstiger ist, wenn Du nicht gerade Goldblech reingenagelt hast. (Arbeitszeit fürs 'rausnehmen und und...)

Belov 
Beitragsersteller
 13.08.2008, 21:54

Einen Gegenzug hab ich von ihm nicht erhalten, und naja beim Einzug hies es das wir alles so machen dürfen was wir wollen außer natürlich Wände versetzen und so. Aber schriftlich wurde nichts festgehalten.

Du kannst den von dir verlegten Boden sicher mitnehmen, musst aber dann den vorherigen Zustand wieder herstellen. Das dürfte 1. schwer möglich sein und wenn doch 2. ziemlich teuer werden.