Ist mein Ex-Vermieter im Recht oder übergriffig?
Ich habe meine Mietwohnung zum 30. Juni gekündigt und die Schlüssel heute vor 2 Wochen dem Vermieter übergeben. Es gibt noch eine Sache, die im Raum steht, und zwar geht es um einen Sachschaden (eine Kleinigkeit von ca. 50-80 Euro Kosten, keine größere Sache). Habe bei der Schlüsselvergabe mit ihm ausgemacht, dass ich meine Privathaftpflichtversicherung kontaktieren werde und die sich dann bei ihm meldet.
Das habe ich dann auch am gleichen Tag gemacht, aber den mehrseitigen Fragebogen erst am Montag per E-Mail an die Versicherung geschickt. Meine Chefin wurde gekündigt, ich musste die letzten Wochen zum Teil auch ihre Aufgaben übernehmen und war nach Feierabend so k.o., dass ich die Sache mit der Versicherung schlicht und einfach vergessen hatte.
Am Mittwoch schrieb mir mein Ex-Vermieter eine böse Nachricht, dass sich die Versicherung noch nicht bei ihm gemeldet hätte und ich ihm meine Schadensfall-Nummer schicken soll, damit er dort anrufen und Druck machen kann. Das finde ich übergriffig und sehe es gar nicht ein. Ich habe dann selbst dort angerufen und die Leute gebeten, sich bei ihm zu melden. Antwort am Telefon war, dass sie sich darum kümmern werden. Bis heute hat sich aber niemand bei ihm gemeldet und er schreibt mir immer wieder böse Mails mit der Aufforderung, ihm die Nummer zu geben.
Die neue Mieterin zieht übrigens erst am 1. August ein. Mein Ex-Vermieter ist generell ein sehr ungeduldiger Mensch, der schnell cholerisch wird, wenn er nicht sofort bekommt, was er möchte. Hat er in diesem Fall Recht, muss ich ihm die Nummer geben? Oder ist das übergriffig?
Warum bitte hast du ihn nicht einfach um einen Kostenvoranschlag gebeten, dann ist er nämlich in der Bringschuld... ;-)
Warum... ich kenne mich mit solchen Dingen überhaupt nicht aus.
6 Antworten
Das verstehe ich nun gar nicht.
Dein Berater/Makler hat kein Telefon, Deine Versicherung von Dir keine Vollmacht, dass sie sich mit einem Anspruchsteller absabbeln soll.
Der Vermieter möge Dir gegenüber den Schaden (nicht die Reparaturkosten) gerichtsfest belegen, Du verhandelst mit Deiner Versicherung, und von Dir bekommt er sein Geld, oder auch nicht, wenn die Versicherung es so sieht.
du brauchst ihm keine Nummer zu geben, darfst dich aber nicht wundern, wenn er dir den Schaden in Rechnung stellt. Dann darfst DU dich mit der Versicherung auseinander setzen.
eine Vers. braucht nunmal etwas Zeit.
noch ist Zeit, den Juni hast doch bezahlt.
Wie hoch hat er diesen denn Dir gegenüber belegt?
Dein Vermieter hat mit deiner Versicherung ja gar keinen Vertrag. Da bekommt er überhaupt keine Auskunft. Allerdings wird er ebenfalls, nach Eingang deiner Schadensmeldung einen Fragebogen erhalten.
Warum... ich kenne mich mit solchen Dingen überhaupt nicht aus...
Falls deine PHV den Schaden nicht übernimmt, dann willst du doch auch die Höhe des Schadens wissen!? Oder willst du dann den Schaden aus deiner Portokasse bezahlen???
Du musst ihm natürlich gar nichts von der Versicherung geben, dass ist dein ganz privates Vergnügen.
Der Vermieter kann sich zu Recht ganz alleine an Dich halten, und den Schadensersatz bei Dir einfordern. So würde ich es übrigens handhaben. Einfach von Deiner Kaution einbehalten. Was Du und Deine Versicherung machen wäre mir recht egal.
Genau das macht er auch. Er wollte mir die Kaution in den Tagen nach der Schlüsselübergabe auf mein Konto überweisen, hat er aber bis heute nicht gemacht. Vermutlich wartet er damit, bis die Versicherung sich bei ihm meldet.
noch bist Mieter der Wohnung, mit der Kaution darf er sich Zeit lassen, auch die Nebenkostenabrechnung muss er noch erstellen.
die Nebenkostenabrechnung wird er erst nächstes Jahr erstellen können, nachdem er sämtliche Verbrauchsdaten hat.
was die Versicherung meint, kann ihm egal sein, er hält sich an dich
ja, ist ja auch richtig so. Warum sollte er den Abwicklungsaufwand mit Deiner Versicherung akzeptieren. Also ich wollte gar nicht dass die sich bei mir melden.
Das weiß ich schon. Vereinbart war, dass er mir die Hälfte gleich überweist und den Rest nächstes Jahr, wenn die Nebenkostenabrechnung erstellt wurde. Bisher habe ich aber keinen Cent bekommen.
Das geht in meinem Fall aber nicht anders. Ich kann den Leuten von der Versicherung den Schaden gar nicht zeigen. 1.) Wohne ich mittlerweile in einem anderen Bundesland, 2.) habe ich die Wohnungsschlüssel bereits dem Vermieter zurückgegeben.
"geht nicht anders" zählt hier nicht, wenn der Vermieter nicht will. Das ist alles im Grunde Dein Problem.
Von daher finde ich es nicht übergriffig, wenn er nach der Schadensnummer fragt, weil ihr das so ausgemacht habt. Und du hast es verbaselt und es gibt noch nicht mal eine.
Und Du hast sicher ein paar Fotos gemacht und kannst es eintüten. Bei Bagatellschäden schickt die Versicherung eher keinen Gutachter raus.
Doch, es gibt eine Schadensnummer. Ich habe die Sache in Auftrag gegeben und ein mehrseitiges Formular zum Ausfüllen bekommen. Auf diesem Formular steht die Schadensnummer.
Ich habe das Formular erst 8 Tage nach unserem Gespräch an die Versicherung geschickt und finde das nicht so dramatisch. Wie gesagt, die neue Mieterin zieht erst im August ein, die Wohnung wird vorher noch renoviert.
Ja, Fotos habe ich natürlich gemacht.
ok, dann passt das ja doch alles. Dann kannst Du ihm doch die Nummer geben und er kann nachfragen, wenn er meint es hilft?
Um welchen Schaden handelt es sich denn?
Deine Versicherung hat sich bei ihm nicht zu melden, so nun mal die Spielregeln im Mietrecht.
Ist das wirklich so, dass er die Kostenübernahme durch die Versicherung gar nicht akzeptieren muss? Ich meine, in erster Linie kommt es doch darauf an, dass er den Schaden erstattet bekommt.