Aufhebungsvertrag bei nicht bestandener Prüfung?

3 Antworten

Die Ausbildung ist beendet, sobald man die Prüfung bestanden hat; wenn man durchgefallen ist, kann man eine Verlängerung der Ausbildung bis zum nächstmöglichen Prüfungstermin verlangen; der Ausbildungsbetrieb kann das grundsätzlich nicht ablehnen (aber er muß es nicht von sich aus anbieten).

Wenn Du das nicht verlangst, dann endet die Ausbildung am Tag, der im Vertrag angegeben ist.

Das Ausbildungsverhältnis kann aber auch vor dem Endtermin des Vertrages durch Aufhebungsvetrrag beendet werden.

Das ist, so versteh ich das, bei Dir der Fall, weil Du eine Stelle als Verkäuferin in einem anderen Unternehmen gefunden hast.

Du brauchst keine weitere Ausbildungszeit nachholen - Du kannst die Prüfung zum nächstmöglichen Termin machen, auch wenn Du nicht mehr in der Ausbildung bist und/oder bereits als Arbeitnehmerin beschäftigt bist - wende Dich hierzu umgehend an die IHK.

Du kannst die Prüfung nachholen, egal, ob du deine Ausbildung verlängerst, arbeitest oder zuhause bleibst und Däumchen drehst. Du musst dich rechtzeitig anmelden und die Gebühr zahlen. Und vorbereiten solltest du dich natürlich auch.

Bitte beachten: Teil 1 der EHK-Prüfung ist NICHT die Verkäuferprüfung - ohne mündliche Prüfung hast du noch keinen Abschluss! Wenn dein neuer Arbeitgeber den voraussetzt, hast du also möglicherweise ein Problem...

Was ein Aufhebungsvertrag damnit zu tun haben soll, ist mir nicht ganz klar.

sprich mit deinem Chef - in der Regel hat der eine Weiterbeschäftigungspflicht wenn du darauf bestehst bis zur nächsten Prüfung. Wenn du dieses Recht nicht in Anspruch nimmst; ist der Ausbildungsvertrag erloschen. man frage den neuen Arbeitgeber ob du die Prüfung bei ihm wiederholen kannst.

weiterhin muss die IHK dem zustimmen

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi