Darf ich nach bestandener Prüfung ohne führerschein fahren?

7 Antworten

Hi,

Wenn ich jetzt kontrolliert werden würde müsste ich nur die normalen 10€ busgeld zahlen oder?

Die Fahrerlaubnis gilt erst mit Aushändigung des Führerscheins als erteilt - solange Du noch keinen Führerschein in der Hand hälst, hast Du auch keine Fahrerlaubnis.

Das ist dann auch kein Fahren ohne Führerschein (10 € Bußgeld), sondern ein Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG, bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe plus fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen).

Daher: entweder warten - oder zum Landratsamt gehen und gegen geringe Gebühr einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen.

LG

bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe

In 99% der Fälle gibt es nicht mal 1 Tag Freiheitsstrafe. Weder beim ersten, zweiten noch beim dritten mal. Diese Paragrafen und "bis zu" Aussagen könnt ihr euch alle sparen denn die haben 0% Aussagekraft über die tatsächlichen Konsequenzen.

@Halunke535i

Stimmt. Denn Paragraphen gelten ja bekanntlich nicht. Sind ja nur grobe Richtlinien aber es gibt keine Gesetzgebung welcher sie entsprechenn... NOT. :D

@Gaskutscher

Achja und warum steht in dem Paragraf bis zu 1 Jahr Knast aber in der Realität bekommen alle Geldstrafen? Was nützt mir also diese Aussage? Nichts! Weil sie realitätfern ist. Was für eine Strafe du bekommst entscheidet allein der Richter und ihr seit alle keine Richter also benimmt euch auch nicht wie welche.

@Halunke535i

Du bist offensichtlich nicht in der Lage zu verstehen wie sich Gesetz, Strafmaß und Urteil zueinander verhalten. Vermutlich setzt du auch "auf Bewährung" mit "Freispruch" gleich, oder?

Macht aber nichts. Man kann auch realitätsfremd durch's Leben kommen. ;)

@Gaskutscher

Ich rede davon wie es in der Realität ist und du redest von Theoriekram. Was willst du überhaupt von mir? Was versuchst du mit deinem sinnlosen Gelaber gerade zu erreichen?

Nein, darfst Du nicht! Das wird ungleich teurer als 10 Euro, das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eine Straftat nach § 21 StVG darstellt. Grundsätzlich gilt die Fahrerlaubnis erst mit der Aushändigung der amtlichen Bestätigung, dem Führerschein.

...wenn du ihn noch nicht in der Tasche hast, ist es so, als wenn du keinen hast. Gerade in der Probezeit könnte man dir das krumm nehmen.

Aber du könntest auf dem Landratsamt einen vorläufigen beantragen?

Nennt sich dann Fahren ohne Fahrerlaubnis:

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Bei einem Verkehrsunfall, darfst du die Kosten dann selbst zahlen.

Du hast vermutlich den Führerschein nicht ausgehändigt bekommen, da du noch keine 18 Jahre alt bist.

Lieber die paar Tage abwarten. Das Risiko ist zu groß. Wenn du erwischt wirst kannst du gesperrt werden.