Nach Bestandener Prüfung noch Arbeiten?

3 Antworten

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss.(§ 21 Abs.:2 Berufsbildungsgesetz BBiG9)

deine Ausbildung ist dann beendet, wenn du die offiziellen Prüfungsergebnisse hast.

Ich habs so gelernt: wenn offizielle Ergebnisse da, dann braucht man nicht mehr hin.