Nach Bestandener Prüfung noch Arbeiten?
Guten Morgen
Also es ist so. Ich hatte am 15.06. meinen letzten Prüfungstag. Meine Prüfung wurde am 22.6 ausgewertet (Mediengestalter). Unser Lehrer hatte mit uns die Vereinbarung, dass er uns bescheid gibt ob wir nochmal ins mündliche müssten oder nicht bestanden haben. Nun ist es so, das ich bestanden habe, dies allerdings noch nicht wirklich "offiziell" ist.
Also ich meine, wir wissen zwar das wir bestanden haben, haben aber noch nicht die bescheinigung dafür.
Die Frage ist nun, muss ich noch arbeiten gehen, ich mein ich habe bestanden, meine Chefin und ich sind leicht verwirrt..
3 Antworten
Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss.(§ 21 Abs.:2 Berufsbildungsgesetz BBiG9)
deine Ausbildung ist dann beendet, wenn du die offiziellen Prüfungsergebnisse hast.
Ich habs so gelernt: wenn offizielle Ergebnisse da, dann braucht man nicht mehr hin.