Krankschreibung - Neuen Job sofort anfangen?
Habe zum 31.12.17 meine Kündigung zum Azubi für Kaufmann f. Büromanagement eingereicht. Nun habe ich eine neue Stelle zum 01.01.18 gefunden die aber sofort angetreten werden muss. Kann ich mich vorher krankschreiben lassen und bei meiner neuen Stelle sofort anfangen, da ich mich nur noch gemobbt fühle?
Einen Aufhebungsvertrag zwischen AG und mir konnte nicht geeinigt werden.
Gibt es Möglichkeiten aus den aktuellen Unternehmen sofort zu gehen und bei der neuen Stelle anzufangen?
5 Antworten
Ich habe Deinen anderen Fragen entnommen, daß Du im 2. Ausbildungsjahr bist; eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist daher nur bei wichtigem Grund möglich; die Aufgabe der Berufsausbildung ist solch ein vom Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannter wichtiger Grund.
Hier ist allerdings gem § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG eine Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten; zusätzlich muß die Kündigung auch den Grund "Aufgabe der Ausbildung" beinhalten.
Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden soll, muß man einen Aufhebungsvertrag schließen; sofern der Ausbildungsbetrieb das nicht macht, dann ist das Ausbildungsverhältnis eben (noch) nicht beendet.
Wenn man nun die Absicht hat, sich fristlos kündigen zu lassen, indem man nicht mehr zur Ausbildung erscheint, verweise ich darauf, daß das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen grundsätzlichen Schadenersatzanspruch in einem solchen Fall bejaht; Voraussetzung wäre, daß der Ausbildungsbetrieb tatsächlich einen Schaden hätte, wenn er z. B. eine Aushilfe einstellen müsste (Gehalt der Aushilfe).
Es empfiehlt sich daher, mit dem neuen Arbeitgeber zu sprechen, daß Du später anfangen kannst, weil Du nicht vertragsbrüchig werden möchtest und die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten mußt.
Ob eine fristlose Kündigung wegen Mobbings in Frage kommt, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Auch beim Vorliegen einer AU bist Du noch weiterhin im Ausbildungsverhältnis.
Wenn du gemobbt wirst, wäre der erste Weg, mit deinem Chef darüber zu sprechen. Du kannst deinen AG auch schriftlich abmahnen und auffordern, das zu ändern.
Ein Grund, fristlos zu kündigen, ist das aber noch nicht.
Bei der neuen Stelle hast du einen Vertrag ab dem 01.01.18, da kannst du nicht früher anfangen.
Wenn du auf der aktuellen Arbeit gemobbt wirst ist das bestimmt auch ein Grund für eine fristlose Kündigung. Da kenne ich mich aberrechtlich nicht aus.
Wenn du auf der aktuellen Arbeit gemobbt wirst ist das bestimmt auch ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Nicht so ohne weiteres...
Mit einer AU kannst Du deinen neuen Job nicht antreten.
Nur, wenn der alte Arbeitgeber Dich unwiderruflich freistellt, kannst Du noch innerhalb der Kündigungsfrist einen neuen Job antreten.
Wenn sich der Fragesteller beim gekündigten Job zu "krank" fühlt, um zu arbeiten, kann er mit einer dort eingereichten AU wohl kaum "gesund" genug sein, um einen neuen Job anzutreten.
Es kann auch ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden, der eine Arbeitsaufnahme vor dem im schriftlichen Vertrag vereinbarten Datum erlaubt.
Wenn sich der Fragesteller beim gekündigten Job zu "krank" fühlt, um zu arbeiten, kann er mit einer dort eingereichten AU wohl kaum "gesund" genug sein, um einen neuen Job anzutreten
Er fühlt sich nicht krank, sondern er will sich krankschreiben lassen, weil er sich gemobbt fühlt.
Es kann auch ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden, der eine Arbeitsaufnahme vor dem im schriftlichen Vertrag vereinbarten Datum erlaubt.
Richtig, das ist auch bei Azubis grundsätzlich möglich.
Man darf sich aber nicht für den einen Job krank schreiben lassen und dann im anderen Job arbeiten. Das müßte aber eigentlich auch logisch sein oder?
"Selbstverständlich darf man auch mit AU arbeiten gehen, wenn man sich fit genug fühlt und die Genesung nicht gefährdet ist."
Das würde dann aber auch heißen, dass man im bisherigen Job seine Arbeit antreten muss. Es sei denn, man kann eine Krankheit nachweisen, durch die man für eine Tätigkeit arbeitsunfähig ist und für die andere nicht. Da sehe ich aber eine erhebliche Erklärungsnot.
Ne das war bisschen blöd beschrieben. Die ausgeschriebene Stelle ist sofort zu besetzen. Da ich aber wie gesagt bis zum 31.12.17 gebunden bin und vorher gerne die neue Stelle antreten möchte
Ich würde mal bei der zuständigen Kammer anrufen und fragen was es für Möglichkeiten gibt
Wer sagt das? Selbstverständlich darf man auch mit AU arbeiten gehen, wenn man sich fit genug fühlt und die Genesung nicht gefährdet ist.
Aber nicht, wenn der Vertrag erst später beginnt.