Arbeitsvertrag immer noch "gültig" oder nicht?

7 Antworten

Das ist ganz klar definiert, dass dieser Vertrag nur in Kraft tritt ist, wenn Du die Gesellenprüfung bestanden hast.

Sprich mal mit dem AG, ob er bereit ist, einen neuen Vertrag aufzusetzen.

lg Lilo

Arbeitsverträge können unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen werden.

Es kommt nun auf die genaue Formulierung an - wenn sie nicht eindeutig ist, dann ist sie auslegungsbedürftig - die Auslegung muß ggf. das Arbeitsgericht vornehmen.

Grundsätzlich sollte aber zunächst mit dem ArbG gesprochen werden und ihm die Situation erklärt werden - die praktische Prüfung kann ja zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden - es hindert ihn ja nicht, Dich dennoch einzustellen.

Der Vertrag könnte ggf. so abgeändert werden, daß Du zunächst befristet bis zum nächsten Prüfungstermin eingestellt wirst und daß das Arbeitsverhältnis nach bestandener Prüfung entfristet wird (d. h. unbefristet weiterläuft).

Wenn die Prüfung in den nächsten 6 Monaten nachgeholt wird, dann könnte er Dir, wenn Du durchfallen solltest, ja auch ohne Vertragsänderung wieder kündigen, da ein Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten Beschäftigungszeit eintritt.

Das wäre aus Sicht des ArbG auch eine Option...

Wenn es sich dabei um den selben Betrieb handelt,so setzt Du Deine Ausbildung fort.

Da Du die Prüfung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht ablegen konntest,legst Du diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt ab.

Ich würde zur IHK / Innungsmeister gehen und ggf.auswärtig zu einer Prüfung gehen,um nicht Zeit zu verlieren.

Es macht einen Unterschied ob man die Prüfung nicht bestanden hat,oder diese nicht ablegen konnte.

Wenn ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll,vorbehaltlich einer Qualifikation,hier der Gehilfenprüfung / Gesellenprüfung ,so kommt zum Stichtag kein Arbeitsverhältnis zustande.

Ob zu einem späteren Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis zu Stande kommt,oder nicht musst Du aushandeln.

Hier kommt es jetzt auf die Chemie an.Ist Der AG nicht bereit Dich ungelernt zu beschäftigen,bis Du die Prüfung ablegen kannst,oder verschiebt er die Angelegenheit nicht bereitwillig....so würde ich mir etwas anderes suchen.

Aushandeln?

Es wird also ein komplett neuer Vertrag zustande kommen?

Nein. Es ist nicht mein Ausbildungsbetrieb, sondern eine andere Stelle.

@120Julia281

Es kann kein Vertrag zustande kommen.Du könntest einen weiteren Vorvertrag machen.Es könnte ein anderer Vertrag zustande kommen.Z.B.Du arbeitest als Hilfskraft zu anderen Konditionen. Ja,das nennt man aushandeln,wenn sich eine veränderte Situation ergibt,worauf beide Vertragsparteien reagieren müssen.Ohne Reaktion...gibt es keinen Vertrag und kein Arbeitsverhältnis.

Steht im Vertrag nichts darüber was geschieht, wenn du die Prüfung nicht bestehst ?

Ich denke aber der vertrag ist trotzdem gültig. Dann arbeitest du halt als ungelernte Kraft.

Naja, zwischen nicht besehen und nicht teilnehmen können liegen Welten.

Der Fragestelle liegt bestimmt nicht aus Spaß im Krankenhaus. Fakt ist aber, dass der Vertrag an Gültigkeit verliert da die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

da Du die Voraussetzung, "Fachfrau" nicht erfüllen konntest, muss der Betrieb den vertrag nicht einhalten. Esr ist aber verpflichtet, Dich bis zur nächen Prüfung als Azubi zu halten.