Aufgeschobene Rentenzahlung & Steuererklärung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Voraussetzungen bei Leibrentenversicherung ("Rürup-Rente)
Um als Sonderausgabe (für die Altersvorsorge) berücksichtigt zu werden, muss der private Rentenvertrag eine monatliche, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogene lebenslange Leibrente vorsehen. Dabei darf die Auszahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Vertragsabschlüssen nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres) erfolgen. Des Weiteren dürfen die Ansprüche aus der Versicherung nicht vererblich, nicht kapitalisierbar und nicht übertragbar, beleihbar oder veräußerbar sein. Es sind auch nur Verträge begünstigt, deren Vertragslaufzeit nach dem 31. Dezember 2004 begonnen hat. Seit dem 1. Januar 2005 sind damit Beiträge zu Versicherungen, die die genannten Voraussetzungen der "Rürup-Rente" nicht erfüllen und bei denen der Beginn der Vertragslaufzeit nach dem 31. Dezember 2004 liegt, nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar.

 

HG DerMakler

 

 

DerMakler  29.03.2011, 16:28

Danke für die Auszeichnung ! HG DerMakler

Eines Vorweg, ich bin nicht vom Fach, aber dafür ein gebranntes Kind...

Ich hatte leider auch so ein unding von der Aachener Münchener, dort nannten sie das Wunschpolice. Sie mal genauer nach, in den Details steht dann das man ein Kapitalwahlrecht hat. Ich gehe auch mal davon aus, das du sie 2005 oder später abgeschlossen hast.

=> Nein, das lässt sich nicht von der Steuer absetzen.

Bei einem Rückkauf, oder auch wenn es zur 'Alles auf Einmal'-Auszahlung per Kapitalwahlrecht kommt, dann gilt das als Einkunft nach EStG $20 Nummer 6. Das bedeutet es gilt die Abgeltungssteuer mit ihren 25% (nach Abzug des Pausch-Freibetrags von ca. 800 € pro Jahr und Single). Dem können die Beiträge entgegengerechnet werden, das weiß aber nicht jeder, und ist nicht einfach. Erst recht nicht, wenn man sich schon obige Frage stellt.

(Das Leben ist zu kurz um sich mit solchen Sachen zu beschäftigen...)

 

Ich habe mich mal an einen (richtigen) Versicherungsberater gewendet der mir dann auch vorgerechnet hat, welche Verluste sich mir daraus ergeben. Somit blieb mir nur der saure Apfel mit dem Rückkauf, um weitere Verluste zu vermeiden.

Mein Tip: Bezahle die ca. 100 - 150 € für einen richtigen Versicherungsberater und Rentenberater (Kein Vermögensberater!). Davon gibt es nur wenige in Deutschland, siehe:

  • Bundesverband der Versicherungsberater e.V.  www.bvvb.de
  • Bundesverband der Rentenberater e.V.

=> Fondsbasierte 'Versicherungen' sind meist nur ganz normale Rentenfonds + Verwaltungsaufschlag der Versicherung + Extrem hohe Prämie an den Vermittler bzw. 'Vermögensberater' (oft mehrere Tausend Euro!). Man kann auch ohne diese Aufschläge direkt Anteile eines Rentenfonds erwerben, was in der Regel besser ist.

 

Auf Riester muss Riester drauf stehen.

Für alles weitere ist Deine Info zu wenig.

Es kann auch sein, dass es weder die eine noch die andere Rente ist, wenn sie nicht staatlich gefördert wird.

Nur du weißt, welchen Vertrag du abgeschlossen hast.

Riesterrente ist bereits Eingetragen. Wie schon gesagt, es handelt sich hierbei um eine "Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung". Meine Frage, ist diese Art der Rentenversicherung von der Steuer absetzbar (handelt es sich hierbei um die sogenannte Basis oder Rürup-Rente?) oder kann diese Art der Rentenversicherung nicht geltend gemacht werden?!