Steuererklärung: Was ist mit "beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. inländischen Rentenversicherung" gemeint?
Hallo,
in dem Schreiben vom Finanzamt werde ich darauf hingewiesen, dass die Anlage AV nicht vollständig ist. "Zur Berücksichtigung der Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente) werden noch die Angaben zu den beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. inländischen Rentenversicherung oder Entgeltersatzleistungen usw. des Kalendersjahres 2014 benötigt.
Was genau ist damit gemeint? Die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung vom Arbeitgeber?
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
In der Regel der Bruttoarbeitslohn des Vorjahres (also in 2015 der von 2014). Müsste dem Finanzamt jedoch bekannt sein. Und dir auch...
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Da sich der Mindesteigenbeitrag an Deinem Bruttolohn orientiert ist hier der Bruttolohn ( ggf. auch Kranken- oder Arbeitslosengeld) des Vorjahres gemeint.