Steuererklärung: Was ist mit "beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. inländischen Rentenversicherung" gemeint?

2 Antworten

In der Regel der Bruttoarbeitslohn des Vorjahres (also in 2015 der von 2014). Müsste dem Finanzamt jedoch bekannt sein. Und dir auch...

Da sich der Mindesteigenbeitrag an Deinem Bruttolohn orientiert ist hier der Bruttolohn ( ggf. auch Kranken- oder Arbeitslosengeld) des Vorjahres gemeint.