Steuerliche Auswirkung rückwirkend bewilligter Erwerbsminderungsrente (nach Krankengeldbezug)

3 Antworten

Wenn der Steuerbescheid rechtskräftig war, bleibt es dabei. Für die aktuelle Steuererklärung ist jeweils der tatsächliche Geldeingang maßgeblich.

Verrechenbare Rentenanteile bekommst du ja gar nicht ausgezahlt.

eine Ausführliche Beratung bekommst du im Lohnsteuerhilfeverein. Deine Frage hier ausführlich zu besprechen sprengt in jedem Fall den Rahmen. Die Änderung von Steuerbescheiden ist in jedem Fall, auf Grund der rückwirkenden Zubilligung der Rente möglich, so dass seinerzeit in Ansatz gebrachte Lohnersatzleistungen zu berichtigen sind..

darf ich fragen, wie diese komplizierte Geschichte ausgegangen ist, ich habe es ungefähr genauso erlebt und weiss nicht, wie ich das in der Steuererklärung unterbri gen soll, bzw. wie sich das alles auswirkt