Wer zahlt mir was, wenn Reha bzw. Rente von der Rentenversicherung abgelehnt wird?

8 Antworten

Zunächst einmal hast Du eine Mitwirkungspflicht.

Nach einer Reha würdest Du wieder Krankengeld bekommen, wenn man Dich arbeitsunfähig entlässt.

Kann auch sein, dass Dich die Rehaeinrichtung arbeitsfähig entlässt, wie das mal bei mir war.

Bin dann am nächsten Tag wieder zum Arzt un der hat mich krank geschrieben.

Natürlich hatte ich auch ganz schnell den blöden MDK am Hals; der im übrigen für die Krankenkasse und im Sinne der Krankenkasse arbeitet.

Mich haben die zwangsweise arbeiten geschickt mit einem unentdecktem schweren Bandscheibenvorfall; die haben einfach gesagt, dass sie nicht mehr zahlen, Heute wüsste ich was ich machen müsste, damals war ich noch viel zu jung und mir fehlte einiges an Wissen.

Es gibt z.B. die:

kostenlose unabhängige Patientenberatung

An die kannst Du Dich wenden.

Hallo SvenNRW,

Sie schreiben unter anderem:

Wer zahlt mir was, wenn Reha bzw. Rente von der Rentenversicherung abgelehnt wird?

Antwort:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Krankengeld ist in der Regel auf maximal 78 Wochen begrenzt, einschließlich Lohnfortzahlung!

Im Anschluß an das Krankengeld folgt in der Regel das ALG 1, welches ebenfalls zeitlich individuell befristet ist!

Diese zeitliche Befristung des ALG 1 kann im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden!

Stichwort:

"Nahtlosigkeitsregelung!"

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

Es ist vollkommen legitim, daß die Krankenkasse nach einem mehr oder weniger langen Zeitraum auf Sie zukommt und Sie unter Fristsetzung zu einem REHA-Antrag oder zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente auffordert!

Wenn Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, verstoßen Sie ggf. gegen Ihre gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht und gefährden ggf.  Ihre Krankengeldzahlung!

Bin auch der Meinung das die KK die Kosten nur auf die Rentenversicherung abschieben will

Antwort:

Ja, das ist der Sinn und Zweck der Aktion und vom Gesetzgeber so gewollt!

Niemand weiß im Voraus, wie sich die Gesundheit weiterentwickelt und Sie sind gut beraten, Ihre eigenen Krankenakte zu aktualisieren und auf Vordermann zu bringen, denn die Anträge auf REHA bzw. auf Erwerbsminderungsrente werden seitens der DRV in erster Linie nach Aktenlage beurteilt!

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ist doch ganz klar. Ab Beginn der Reha übernimmt das Übergangsgeld die Rentenversicherung.

Vorher gibt es weiter Krankengeld.

Wird die Reha abgelehnt Widerspruch einlegen. Der behandelnde Arzt hilft.

Solange die Reha nicht angetreten werden kann gibt es im Krankheitsfall weiter Krankengeld von der KV.

Du musst nur nachweisen dass Du alles tust um zu genesen (Reha beantragt hast, Widerspruch bei eventueller Ablehnung, etc.) sowie pünktlich und lückenlos die AU-Meldungen vom behandelnden Arzt bei der KV einreichen.

Warum sollte ich Einspruch gegen eine Ablehnung der Reha einlegen? Die Krankenkasse will die Reha, nicht ich. Ich bin der Meinung das die normale medizinische Behandlung noch nicht ausgereizt ist (z.B. OP), das hatte ich der KK auch so geschrieben, hat die aber nicht interessiert. Ok, also solange die Reha noch nicht bewilligt ist bekomme ich weiter Krankengeld. Aber was, wenn die Reha bewilligt wird, dann aber keinen Erfolg hat und der anschließende Erwerbsminderungs-Rentenantrag aber abgelehnt wird? Zahlt dann die KK auch wieder Krankengeld oder dann Hartz IV ?

Bis ueber den Rentenantrag entschieden wird, bekommst du Krankengeld. Wird der Rentenantrag abgelehnt, bekommst du bis zur Aussteuerung Krankengeld, dann musst du ALG I beantragen. Alternativ ALG II.

Während einer Rehamaßnahme zahlt die Rentenversicherung deinen Lohnausfall.

Hast du dafür noch nicht die erforderliche Versicherungszeit, ist das originäre Sozialamt für dich zuständig

Als Alleinstehender bekommst du aber während eines stationären Aufenthalts nur ein "Taschengeld" von ca. 100 € monatlich, da du  ja verpflegt wirst.