EkSt.Erklärung: FA fordert Belege nach
Hallo,
ich hab bzgl. meiner Steuererklärung eine Aufforderung bekommen, Belege für zwei Punkte nachzureichen. Beim ersten Punkt ist es so, dass ich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angegeben hab - obwohl, wie ich jetzt herausgefunden hab, ich diese nicht hätte angeben dürfen (RV-Vertrag wurde 2010 neu aufgesetzt). Beim zweiten Punkt handelt es sich um die angegebenen Kilometer zur Arbeitsstätte. Hier soll ich eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen: Fehler hier Tippfehler :-( Statt 226 Arbeitstagen hab ich 262 Tage eingegeben.
Was nun? Erkläre ich mich meinem FA gegenüber und "entschuldige" mich? Oder lass ich die Frist einfach verstreichen? Oder mach ich eine Selbstanzeige wegen unwahrer Angaben? Wie gesagt, bei Punkt 1 kann ich nichts belegen, bei Punkt zwei belegt mir meine Firma eine viel geringere Anzahl an Arbeitstagen :-(
Will ja auch nicht als Steuerbetrüger oder so ins Kittchen gehen....
Vielen Dank schonmal....
5 Antworten
Die Erfahrung zeigt, dass miteinander reden immer gut ankommt. Ruf den Sachbearbeiter an und erkläre ihm die Sachlage.
Es reicht, wenn Du dem Finanzamt erklärst, dass Du einen (oder zwei) Fehler beim Ausfüllen der Erklärung gemacht hast und Deine Angaben berichtigst.
Es hat keinen Zweck, sich taub zu stellen. Stehe zu Deinen Fehlern und teile das auch dem Finanzamt mit. Schreibe bei den Arbeitstagen, dass Du einen Tipfehler gemacht hast. Deine Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherung verstehe ich nicht: Entweder bezahlst Du Beiträgezur gesetzlichen Rentenversicherung oder nicht. Wenn Du hier einen Eintrag gemacht hast, ist es schwer, sich auf einen Eintragungsfehler zu berufen. Wenn Du besch.. wolltest, dann schreibe es dem Finanzamt, aber nicht so deutlich.
Die Grenze zwischen Dummheit und Steuerhinterziehung kann zumindest fließend dargestellt werden. Die Idee mit dem Zahlendreher bei den Arbeitstagen ist jedenfalls originell, aber zu den nicht vorhandenen Beiträgen zur Rentenversicherung würde mir als ratgebender Steuerberater nicht viel einfallen.
Den Tippfehler kannste beim Amt bestimmt so erklären und die richtigen Tage angeben, die dir dann auch der Arbeitgeber bestätigt.
Bei der Rentenversicherung sieht es bissi anders aus, weil die ja auch schon 2010 geändert wurde, also schon ein Steuerjahr zurückliegt. Ich weiss nicht, ob das eventuell deswegen noch Folgen haben könnte. Wenn es erst für 2011 so ist, kannst du dich bestimmt auch auf ein Versehen rausreden, das dir erst mit ihrem Schreiben bewusst wurde.
Einfach nix machen würd ich nicht.
Das mit der Rentenversicherung hab ich nicht verstanden... aber mit den Arbeitstagen solltest Du, wenn Du die Bescheinigung des Arbeitgebers nachreichst, einfach erklären, daß es sich um einen Tippfehler handelte. Selbstanzeige? Ist nicht nötig, man muß ja nicht gleich übertreiben...
Warum "nicht so deutlich"?