Wer informiert die ges. Rentenversicherung (BfA), wenn Rentner verstorben?
Sind die Angehörigen verpflichtet der BfA den Tod eines Rentners zu melden, oder geschieht dies automatisch durch das örtliche Standesamt oder den Arzt, der den Tod festgestellt hat? Muss eine Sterbeurkunde beigelegt werden?
Wann endet die Rentenzahlung, genau am Todestag oder am Ende des Monats, oder wird die Rente noch kurze Zeit weitergezahlt?
11 Antworten
Normalerweise meldet das Beerdigungsinstitut dem Renten Service der Post, dass ein Rentner gestorben ist. Für Rentenzwecke gibt es eine kostenlose Ausfertigung der Sterbeurkunde.
Das kann man auch selbst mit diesem Formular machen: http://www.rentenservice.com//mlm.nf/dprs/download/formulare/100302_aenderungsmitteilung_rentner_d.pdf
Die Rente wird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt.
Wenn eine Witwe oder ein Witwer vorhanden, ist, werden drei Monatsrenten als Beginn der Hinterbliebenenrente gezahlt. Diese Zahlung nennt sich umgangssprachlich "Sterbevierteljahr".
Die Zahlung der Rente wird mit dem Tode des Empfängers eingestellt. Da spielt es auch keine Rolle, wie lange oder kurz der Monat noch ist.
Ich denke, dafür sind die Angehörigen zuständig!
Die Einwohnermeldeämter geben das an die Rentenversicherung weiter.
Kürzlich ist meine Mam verstorben......bei uns hat sich das Bestattungsunternehmen darum gekümmert er wollte dazu die "Rentennummer" wissen.
Wenn das nicht genung Info für dich ist ruf einfach mal bei der BfA an die geben dir bestimmt Auskunft.