Aufenthaltserlaubnis durch Bürgschaft / Verpflichtungserklärung verlängern?
Hallo,
meine Freundin ist aus Japan und hat momentan eine Aufenthaltserlaubnis (für Arbeit) von 8 Monaten. Das ist natürlich ein ziemlicher Stress-Faktor für sie. Gibt es eine Möglichkeit die Aufenthaltserlaubnis mit einer Bürgschaft zu verlängern? Hat jemand Erfahrungen oder einen Tipp für mich? (Ein vielleicht nicht unwichtiges Detail: Sie wohnt in Berlin.)
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
Japan ist aufenthaltsrechtlich neben USA, Israel, Kanada, Südkorea, Australien und Neuseeland, eine priviligierte Nation.
Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist für Menschen aus diesen Ländern in aller Regel reine Formsache.
Die Aufenthaltsgenehmigung ist zunächst immer befristet.
Wichtig: Der Aufenthalt ist immer zweckgebunden. Sie sollte deshalb nicht gerade während des Antrags ohne Arbeit sein. Andere aufenthaltstitel wären möglich, Studium, Spracherwerb aber dann ist eben keine arbeit möglich.
Eine Bürgschaft geht nur bei einem Visum wegen Urlaub/Besuch oder geplanter Hochzeit und scheidet hier aus.
Achtung: Berlin hat sehr lange Wartezeiten, schnell beantragen.
Sie hätte wohl in einem anderen Beruf gar keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen; andere Berufswahl führt zum sofortigen Erlöschen der AE
da wird auch eine Bürgschaft nichts ändern; die Aufenthaltserlaubnis ist befristet,
vielleicht kann der Chef da was machen, Sie ist an einem Projekt dran und kann erst nach Ablauf fertiggestellt werden; was aber nur eine aufschiebende Wirkung hat.
ja ich weiß. Mir geht es erstmal nur um eine Aufenthaltserlaubnis von über einem Jahr. Wir möchten einen Wohnberechtigungsschein beantragen und das ist für Ausländer -außerhalb der EU- nur möglich, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens über einem Jahr haben. :(
Den Job möchte sie wechseln.
kommt drauf an wann die AE abläuft, ob Sie noch einen neuen Job findet? nicht anzunehmen höchstens einen befristeten Vertrag.
Sie wird nach mit Ablauf der AE ausreisen müssen.
Sorry, so sind nun mal die Spielregeln, das wusste Sie vorher.
ob Berlin oder anderswo, unwichtig
Eine Aufenthaltserlasubnis ist zunächst immer befristet. Japan ist aufenthaltsrechtlich in D eine priviligierte Nation, die Verlängerung in aller Regel nur eine Formsache, Voraussetzung natürlich es besteht auch ein Arbeitsverhältnis.
Der Hinweis auf Berlin ist nicht so unwichtig da dort die Wartezeiten in der Ausländerbehörde erheblich länger sind als anderswo, auf der anderen Seite aber dann um möglichst wenig Arbeit zu haben die Arbeitserlaubnis für einen längeren Zeitraum ausgestellt wird als im Rest der Republik üblich.
vielen dank für die antwort! kannst du reine formsache konkretisieren? braucht sie dazu notwendigerweise eine festanstellung mit einem mindesteinkommen? die ausländerbehörde erlaubt ihr nur als designerin zu arbeiten, weil sie das studiert hat (ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass das rechtens ist. der ausländerbehörde sollte es doch eigentlich egal sein, wie sie geld verdient, solange sie dem staat nicht auf der tasche liegt, oder?)