eine Bekannte von mir möchte eine Scheinehe eingehen , damit sie ihr Studium zu ende machen kann ?

3 Antworten

»Das Eingehen einer Scheinehe steht in Deutschland nicht unter Strafe. Erst wenn wegen der Ehe ein Aufenthaltstitel beantragt wird und somit über den Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft getäuscht wird, kann eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Frage kommen. Strafbar macht sich dabei auch der deutsche Ehegatte, der die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber der Ausländerbehörde bestätigt. Für die Strafbarkeit ist es ohne Belang, ob die Scheinehe gegen Bezahlung eingegangen und nach außen als gelebte Ehe dargestellt wurde oder die Handlungen aus anderen, nicht-monetären Motiven erfolgten. Weiterhin ist es für die Verwirklichung des Straftatbestandes unerheblich, ob tatsächlich auf Grund der unrichtigen Angaben ein Aufenthaltstitel erlangt wurde oder nicht.«

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinehe

sie braucht mehr Infos dazu bitte :-) Dauer ...usw

Das wird kontrolliert. Ist natürlich auch überhaupt nicht auffällig, dass sie jetzt, wo ihr das nicht verlängert wird, heiratet. Ich mein, ich kann sie ja verstehen. Das ist sicher richtig s.cheiße. Aber gibt es denn gar keine andere Möglichkeit??

Scheinehe ist die einzige Lösung ...