Aufenthaltserlaubnis verlängern ohne Wohnung?

3 Antworten

es ändert sich gerad ..seit der Abschaffung der Vermieterbescheinigung kam es immer wieder zum Missbrauch von Adressen, die nur zum Schein angegeben wurden.

Vermieterbescheinigung wird wieder Pflicht...das Gesetz tritt am 1. Mai 2015 in kraft.

MeldFortG.... Die Bestätigung muss Name und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Bußgeld droht

Vermieter, die einen Ein- oder Auszug nicht oder nicht richtig bestätigen, riskieren ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.** Laut Gesetz ist es außerdem ausdrücklich verboten, jemandem eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch ihn nicht stattfindet bzw. nicht beabsichtigt ist. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen.**

*Darum, um Deine Schwester nicht in Schwierigkeiten zu bringen!!!, * miete Dir ganz schnell ein WG- Zimmer oder in der Stadt in der Du leben willst ein Zimmer zur Untermiete, evtl. findest Du auch was in einer Pension...

Für eine Aufenthaltsverlängerung mußt Du den Mietvertrag vorlegen und die weiteren Anforderungen nachweisen..wie Bankguthaben für Deine laufenden Kosten für 2 Semester.. & KK-Versicherung...

da Du jschon seit 3 Monaten ohne Whg. bist hast Du doch die gesparte Miete für eine Kaution zusammen :) und darfst ja auch Studenten job's annehmen , nutze das, dann bringst Du keinen Deiner Freunde in Schwierigkeiten...** noch darfst Du ohne Bescheinigung vom EX-Vermieter Dich anmelden ... ab Mai mußt Du wohl vom Ex- Vermieter die Bescheinigung vorlegen..**

Hallo Himako,

Danke dir.

Das Problem ist ja,dass ich nur befristet Arbeiten darf. Die Dauer habe ich schon längst genutzt. Also darf ich nicht mehr arbeiten.

Ich verstehe den letzten Satz nicht .Bescheinigung vom Ex Vermieter ?

Ich kann mir leider keine 300 euro Zimmer leisten. Deshalb warte ich auf die Zusage des Wohnheimes.

Mir geht es grad um die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Diese geht ja ohne Anmeldung nicht.

Heisst es,ich muss,falls ich mich erst nach dem 01 Mai irgendwo anmelde,eine Bescheinigung vom Ex Vermieter nachweisen ? Ich habe ja die Kündigung dabei. Und dort steht,dass mir zum 01.12.2014 gekündigt wurde.

@Nabil889

Guten Abend Nabil.. :), ja Du mußt vorlegen wo Du gemeldet warst, brauchst auch eine Abmeldung.. und zwar mit Bestätigung Deines Vermieters .. genaue Angaben von von bis wann Du dort gewohnt hast , da Du jetzt schon 3 Monate? ohne festen Wohnsitz bist bekommst Du spätestens im Mai Schwierigkeiten ... Du brauchst unbedingt ... lach,nee wein.. ... zum 1. März, geht wohl kaum :'( zum 15. März .. 1. April -- oder auch an an irgendeinem anderen Tag vor dem 1. Mai eine neue Meldeadresse..

dazu ...Heisst es, ... ja die Vermieter werden das wissen wollen und ggf. auch Erkundigungen einholen , Rückfragen stellen &&&&

Deine Kündigung beweist Du bist dort nicht gemeldet.. das stimmt schon.. aber Du mußt eine neue Meldeadresse haben und wenn Du ab 1. Mai irgendwo einziehen willst, wird man denken Du bist ein Obdachloser und hast so gut wie nur die geringsten bis keine Chancen eine Whg. zu kriegen..

das warten auf ein Studentenzimmer verstehe ich nicht so ganz... normaler Weise ist doch bekannt wann der aktuelle Mieter sein Studium beendet und erst dann sind dann die Zimmer frei.. denke Du wartest da ,so zwischendrin ,vergebens

evtl. hängst Du in Supermärkten , Sozial Treffpunkten mal Zettel aus ... ich nNbil .. xx Alter, such günstiges Zimmer gegen Mithilfe im Haushalt, Garten, beim Einkaufen.. studiere das Fach im XX Semester freue mich auf Kontakt mit älterer weltoffener Person.. auf einen Mietvertrag der uns 2en Vorteile bringt .. bin XXX ( da schreibst Du Deine Nationalität hin) und vergesse Deine Handy Tel. nr. nicht dazu zu schreiben, gut macht sich eine Festnetz Nr. zusätzlich .. überlege .. hast Du einen Freund der seine dafür hergibt?

alles Gute .. m.l. G. ;)h

@himako333

Danke himako.

Ich warte auf ein Zimmer im Wohnheim . Weil viel günstiger. Keine Sicherheiten verlangt Verpflichtungserklärung der Eltern oderso und weil ich Privat nichts Preislicher gefunden habe,da zu teuer (Frankfurt).

Ich habe von einem Freund einen Vorschlag bekommen. Ich sollte ihm eine Vollmacht und meinen Pass schicken und er wolle mich in München anmelden. Jedoch weiss ich nicht ob das geht. Da ich 2 mal in der Woche an der Uni bin (Ist kein Muss) bzw wir haben keine Anwesenheitspflicht. Meinst du es geht so ? Danke

@Nabil889

Gern :) Du mußt Dich bei dem Ausländeramt melden, das für Dich zuständig ist ... das ist das an Deinem Wohnort ( Meldeadresse, Studienort) ... das fliegt auf, wenn Du nicht gemeldet bist in der Stadt , in der Du studierst.. Du mußt auch pers. versch. Unterschriften leisten und XXXX, sowie ein zweiter Wohnsitz ist meist Zweitwohnsitz steuerpflichtig .. dann hast Du das nächste Problem am Bein :((

abgesehen davon verschicke nie Deine org. Papiere ( Pass, schon gar nicht) irgendwo hin.. die können verloren gehen :( abgegriffen werden und damit Schindluder getrieben werden , dann hast Du echt unlösbare Schwierigkeiten

erstmal Dir noch einen schönen Abend ..versuche lieber ein günstiges Zimmer zu bekommen .. ich drücke Dir die Daumen , himako

@himako333

Vermieter haben allerdings über zwei Jahre Zeit, sich auf die neue Pflicht einzustellen: Das Gesetz tritt erst am 1.11.2015 in Kraft. (Anmerkung: Ursprünglich sah das Gesetz ein Inkrafttreten zum 1.5.2015 vor. Im November 2014 wurde dieser Zeitpunkt auf den 1.11.2015 verschoben.)

erst 01,11,2015

@Nabil889

Oh, da hast Du Dich evtl. verlesen,lt meinen Unterlagen, Jan. 2015 was ändert sich..

.. der Vermieter ist verpflichtet innerhalb von 2 Wochen nach Auszug, Dir die An- und wieder Abmeldebestätigung zukommen zu lassen, d.h. Du mußt ihm dazu Deine neue Anschrift mitteilen, für ihn erreichbar sein.. schriftlich oder ggf. auch per Mail. .. m.l.G. ;)h

@himako333

Also wird das Gesetz doch noch zum 01.05 Rechtskräftig ? Was ist wenn ich mich jetzt dort bei einem Freund anmelde und ich mich z.B. Januar 2016 wieder in Bayern oderso anmelde. Brauche ich dann von seinem Vermieter diese Bestätigung oder kann er Bestätigen dass ich bei Ihm als Untermieter war ? Danke

@Nabil889

Da der Eigentümer der Whg. alle Mieter angeben muß, bedeutet das .. der Eigentümer der Wohnung muß Dir die Bestätigung ausfüllen/ Dich an und ab melden..

m. l.G. ;)h

@himako333

Also gilt das Gesetz ab 01.05 wie du sagtest ? Also muss ich dann nicht selber zum Einwohnermeldeamt,nach dem 01.05 sondern der Eigentürmer macht alles ?

Üblich ist ja vermutlich die Immatrikulationsbescheinigung der Uni. Sonst würde ich mir sicherheitshalber bescheinigen lassen, dass Du auf der Warteliste für einen Wohnheimplatz stehst. Vielleicht kannst Du auch bei Deinen Freunden einen Untermietvertrag schließen?!

http://dejure.org/gesetze/AufenthG/104a.html

Nach § 104a Aufenthaltsgesetz muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein. Eine sichere Auskunft kann Dir als Student/-in wohl nur das Ausländerreferat des Asta geben, die es an jeder größeren Hochschule gibt. Beispiel Uni Bonn, Link im 1.Kommentar.

@lastgasp

Danke.

Wäre es auch möglich die Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Bundesland zu verlängern. Weil ich mich dort bei meiner Schwester anmelden kann ? oder muss es in Hessen sein,dort wo ich studiere? danke

@lastgasp

Danke. Aber wieso mit anderem Namen anrufen?

Melde dich als Mitbewohner bei einem Kumpel an, das sollte ja nicht allzu schwer sein?! Falls jemand vom Amt nachfrägt, dann wohnt du in einer Wohngemeinschaft mit XY und XY ist der Hauptmieter. Das sollte plausibel klingen, oder?!

Danke. Es stimmt ja auch dass ich 2 bis 3 wochen bei einem und dann bei den anderen wohne. Jedoch ohne Anmeldung weil es nicht geht bzw. der Mieter streng ist und keine Anmeldungen duldet,wenn man nicht im Mietvertrag steht.

@Nabil889

Auch wenn Du nicht in Bonn studierst, kannst Du Dich telefonisch bei der Ausländerberatung des Asta der Uni Bonn beraten lassen.

0228 73-7040 (Dienstags von 12-14:00h)

oder auch per Mail (aar@asta.uni-bonn.de ) Örtliche Ausländerberatungen bieten oft eine Postadresse in Kirchen oder bei freiwilligen Unterstützern an.

@lastgasp

Vielen vielen Dank :D