Auf Schuhe getreten = Anzeige?

8 Antworten

Rein theoretisch kann er Anzeige erstatten wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Aber die Polizei wird ihn nur mitleidig anschauen, wenn er mit so einem Wunsch ankommt. 

ja,  er kann wirklich Anzeige erstatten, aber ich bezweifle, dass es zur einer Verhandlung kommt, das wird wohl eher im Sand verlaufen.

Nein, kann er nicht. Sowohl Sachbeschädigung als auch einfache Körperverletzung sind Antragsdelikte, hier muss vom Betroffenen Strafantrag gestellt werden. Da ich davon ausgehe, dass der "Geschädigte" minderjährig ist, müssten das seine Eltern für ihn tun. Ein Strafantrag kann von einem Minderjährigen nicht gestellt werden. Zudem liegt hier weder die eine noch die andere in anderen Antworten vermutete Straftat vor. Das Ganze ist einfach nur lächerlich.

Da kein Schaden eingetreten ist, liegt auch keine Sachbeschädigung vor. Wenn sich der Typ lächerlich machen will, kann er ihn zivilrechtlich für die Reinigungskosten und eventuellen Wertverlust des Schuhs verklagen.

Wenn er jemandem mit Absicht auf den Schuh und damit auf den Fuß tritt, dann kann das sogar als Körperverletzung ausgelegt werden. Also mit Sachbeschädigung ist er dann sogar noch gut dran....

Was Kinder immer nur mit Anzeige haben, wenn er sich lächerlich machen will, dann soll er es mal versuchen. Und dein "Kumpel" soll solchen Unsinn lassen, er kann auch mal an den falschen geraten, der wird ihm dann nicht mit Anzeige drohen sondern das Problem an Ort und Stelle lösen und das könnte wehtun.