Auf Garantie beim Autokauf verzichten?

6 Antworten

Bei einer Garantie ist das reine Verhandlungssache. Es  bedarf keiner Verzichtsvereinbarung. Entweder schliesst man einen Garantievertrag ab oder man laesst es. Wenn der Haendler aber nur mit Garantievertrag verkaufen will, dann ist es halt so.

Anders ist es bei der gesetzlichen Sach- und Rechtsmaengelhaftung, umgangssprachlich "Gewaehrleistung". Diese kann bei einem Kaufvertrag zwischen einem Haendler und einem Verbraucher ("Privatkaeufer") nicht wirksam ausgeschlossen, bei gebrauchten Waren aber vertraglich von eigentlich 24 Monaten auf 12 Monate verkuerzt werden. 

Die "Gewaehrleistung" bezieht sich ausschliesslich auf den Zustand zum Zeitpunkt des Gefahrenuebergangs (Uebergabe des Fahrzeugs an den Kaeufer) und nicht auch auf solche Maengel, die erst danach entstehen. Waehrend der ersten 6 Monate ist im Normalfall davon auszugehen, dass ein waehrend dieser Zeit sichtbar gewordener Mangel auch schon von Anfang an vorhanden oder zumindest angelegt war. Es steht dem Haendler aber frei, das Gegenteil zu beweisen (i.d.R. sehr schwer bis unmoeglich). Ab dem 7. Monat ist dann der Kaeufer in der Beweispflicht, dass das Teil schon von Anfang an kaputt war (ebenfalls meist sehr schwer bis unmoeglich).

Allgemein zu erwartende Verschleisszustaende sind keine Sachmaengel!

Kauft man als Verbraucher jedoch von einer "Privatperson" (also nicht von einem Haendler), kann die "Gewaehrleistung" vertraglich ausgeschlossen werden. Darum ist unbedingt darauf zu achten, von wem man denn ueberhaupt kauft. Oft verkaufen Gebrauchtwagenhaendler naemlich auch im Kundenauftrag. Dann ist der Kunde des Haendlers der eigentliche Verkaeufer und der Haendler lediglich Vermittler. Handelt es sich bei dem Kunden dann um eine Privatperson, kann die Gewaehrleistung vertraglich ausgeschlossen werden. Also darauf achten, wer im Kaufvertrag als Verkaeufer steht und - wenn dies nicht das Autohaus ist - ob der Vertrag eine Klausel zum Gewaehrleistungsausschluss enthaelt.

Wenn das für dich eine Menge Geld ist, dann ist das Auto wohl schon eher alt und stark gebraucht. Das Problem für den Händler dabei ist, dass er trotzdem die gesetzliche Gewährleistung leisten muss und in den ersten sechs Monaten ja die übliche Beweislastumkehr gilt.

Will sagen wenn in der Zeit ein Mangel auftritt, muss er den regulieren, soweit er nicht beweisen kann, dass der beim Verkauf noch nicht vorlag. Das kann für ihn schnell schwierig bis unmöglich werden.

Es ist für den Händler aber unwirtschaftlich, jeden derart alten, billigen Gebrauchtwagen so intensiv zu untersuchen, dass er teure Mängel mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit vorher findet. Die perfekte Lösung für ihn ist, solche Grotten nur mit einer kommerziellen Gebrauchtwagengarantie zu verkaufen, ein normales Versicherungsprodukt.

Du hast keinen Anspruch darauf, dass er dir ein Auto zu anderen Konditionen verkauft, und du wirst ihn aller Voraussicht nach höchstens dann dazu kriegen, wenn du ein Gewerbe betreibst, so dass ihr seine Gewährleistung vertraglich wirksam ausschließen könnt.

Oder du hast vielleicht einen Bekannten als Gewerbetreibenden, den du als Mittelsmann einsetzen kannst und der dir so weit vertraut, dass du ihn ein halbes Jahr lang nicht in die Pfanne haust.

Auf die Garantie solltest Du verzichten, schon allein wenn sie was kosten soll. Die gesetzliche Gewährleistung muss der Händler dennoch geben.

Skinman  15.07.2017, 01:33

Er muss ihr aber das Auto nicht verkaufen, wenn ihm ihre Bedingungen nicht passen.

ronnyarmin  15.07.2017, 10:26
@Skinman

Er kann den Vetrag über den Autokauf nicht zwingend an einen weiteren Vertrag über die Garantie koppeln.

Dich kann im Geschäft auch Niemand zwingen, zum ausgesuchten Artikel einen weiteren kaufen zu müssen.

Skinman  15.07.2017, 14:14
@ronnyarmin

Selbstverständlich kann man das. Informiere dich vielleicht mal vorher, bevor du so einen Unsinn behauptest.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland)#Kaufgegenstand

Kannst ja mal versuchen, im Kaufmannsladen irgend einen Doppelpack aufzuschnüren. Die werden dir aber schön was husten. "Nein, ich brauche aber nur das Vorderrad von dem Modellflugzeug, das brech ich da jetzt raus, machen Sie mir bitte einen Einzelpreis." Sicher sicher. "Ich nehme dann mal nur einen gehäuften Teelöffel von der gekörnten Rinderbrühe in dem Glas hier." "Neinein, nur den linken Schuh hätte ich gern."

Du brauchst kein Formular auszufüllen.

Die Garantie bietet dir der Händler gegen Geld an. Die musst nicht annehmen.

Die gesetzliche Gewährleistung hast du auf jeden Fall. Die darf der Händler nicht ausschliessen, und die kostet dich nichts extra. Du kannst auch nicht darauf verzichten.

Ob Defekte auftreten werden, kann Niemand wissen.

Skinman  15.07.2017, 01:32

Man kann den Händler aber nicht zwingen, das Auto ohne die Garantie zu verkaufen.

ronnyarmin  15.07.2017, 10:24
@Skinman

Was heisst zwingen?
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die sich der Händler über gesonderten Vertrag bezahlen lässt. Dem muss man nicht zustimmen.

Skinman  15.07.2017, 14:04
@ronnyarmin

Und der Händler muss unter diesen Bedingungen dem Verkauf nicht zustimmen. Genau wie ich sagte. Man kann sich in Deutschland einfach weigern, ein Geschäft abzuschließen, wenn einem die Bedingungen nicht passen. Dann verkauft er das Auto halt irgend jemand anderem, der wegen der Garantieversicherung nicht herumzickt.

Sorry, aber der Händler bestimmt unter welchen Voraussetzungen er dir das Auto verkauft.